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Dortmund: Mutmaßlicher Reichsbürger ohne Maske randaliert in Supermarkt


Verbindung ins Reichsbürger-Milieu
Maskenverweigerer randaliert in Dortmunder Supermarkt

Von t-online
12.08.2020Lesedauer: 1 Min.
Eine Mitarbeiterin und eine Kundin mit Maske in einem Supermarkt (Symbolbild): In Dortmund hat ein Maskenverweigerer Unruhe gestiftet.Vergrößern des BildesEine Mitarbeiterin und eine Kundin mit Maske in einem Supermarkt (Symbolbild): In Dortmund hat ein Maskenverweigerer Unruhe gestiftet. (Quelle: Xinhua/imago-images-bilder)
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Ein Mann hat in einem Dortmunder Supermarkt randaliert, weil er keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen wollte. Nun ermittelt der Staatsschutz, denn der Maskenverweigerer hat wohl Verbindungen ins Reichsbürger-Milieu.

Am Dienstagabend gegen 22 Uhr hat ein Maskenverweigerer für Aufsehen in einem Supermarkt in Dortmund gesorgt. Der Mann wollte keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und rammte einen Mitarbeiter mit einem Einkaufswagen. Nun ermittelt der Staatsschutz gegen den 44-Jährigen.

Wie die Polizei mitteilt, soll der Sicherheitsdienst des Supermarktes die Polizei verständigt haben. Vor Ort trafen die Beamten dann auf den 44-Jährigen im Mittelpunkt des Geschehens. Er filmte die Szenen und zahlreiche Kunden sahen zu.

Der Mann erklärte, dass er nicht verpflichtet sei, eine Maske zu tragen. Einen Nachweis darüber konnte er jedoch nicht erbringen. Stattdessen "listete er eine Reihe von Paragraphen auf, die jedoch nicht mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland übereinstimmen", heißt es. Der 44-Jährige wurde aus dem Laden geführt und hat dabei zwei Polizisten so schwer verletzt, dass sie ihren Dienst nicht fortsetzen konnten. Weitere Streifenteams unterstützen die Beamten schließlich bei der Festnahme.

Die Polizei teilt weiter mit, dass es Hinweise gebe, dass der 44-Jährige der Reichsbürger-Szene zugehörig sei. Die "Sonderkommission Rechts" des Staatsschutzes hat nun die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstands, Hausfriedensbruchs und der Verletzung des vertraulichen Wortes aufgenommen. Dazu kommt der Verstoß gegen des Infektionsschutzgesetz.

Verwendete Quellen
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