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Wahlen | Rund 210.000 Thüringer können Bürgermeister wählen


Wahlen
Rund 210.000 Thüringer können Bürgermeister wählen

Von dpa
Aktualisiert am 10.06.2022Lesedauer: 2 Min.
WahlurneVergrößern des BildesEine Frau wirft ihren Stimmzettel in ein Wahlurne in einem Wahllokal. (Quelle: Fabian Strauch/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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In 325 Thüringer Gemeinden wird am Sonntag ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin gewählt. Rund 210.000 Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren sind zu der Wahl aufgerufen, wie der Landeswahlleiter im Vorfeld mitteilte. Neben 7 hauptamtlichen und 318 ehrenamtlichen Kommunalvertretern sind auch 117 Ortschafts- und Ortsteilbürgermeister zu wählen. Landräte und hauptamtliche Bürgermeister stehen dann regulär in zwei Jahren zur Wahl.

Gewählt wird in den Gemeinden, in denen die Amtszeit der meist ehrenamtlichen Bürgermeister zum 30. Juni ausläuft. Insbesondere im Saale-Holzland-Kreis (67 Gemeinden), im Eichsfeld (49) und im Saale-Orla-Kreis (33) wird in besonders vielen Gemeinden abgestimmt. Im Landkreis Greiz hingegen wird nur in 6 von insgesamt 45 Gemeinden gewählt. In Nordhausen sind es fünf und in Sonneberg zwei.

In 224 Gemeinden wird am Sonntag nur ein Bewerber auf den Stimmzetteln stehen - und in 22 überhaupt keiner. In diesem Fall können Wählerinnen und Wähler die Namen einer Person eintragen, die sie gerne auf dem Posten hätten.

Parteipolitisch lässt sich von den Wahlen am Sonntag wenig ableiten: Unter den im Landtag vertretenen Parteien stellt lediglich die CDU mit 53 Bewerberinnen und Bewerbern einen größeren Anteil an Kandidaten. Von den insgesamt 406 Kandidaten für ein Bürgermeisteramt sind 340 Einzelbewerber oder bei anderen Parteien. Die Frauenquote liegt bei 18,7 Prozent und damit etwas höher als bei der letzten Bürgermeisterwahl 2016.

Für Gesprächsstoff sorgt die Kandidatur des bekannten Thüringer Rechtsextremisten Tommy Frenck in der 300-Seelen-Gemeinde Kloster Veßra (Kreis Hildburghausen). Sollte dieser die Wahl gegen Amtsinhaber Wolfgang Möller gewinnen, bleibt abzuwarten, ob er sein Amt annehmen kann. Die Thüringer Innenstaatssekretärin Katharina Schenk hatte im Vorfeld gesagt, im Falle eines Wahlerfolgs Frencks verbiete das Kommunalwahlgesetz, dass er sein Amt antrete, da er sich nicht auf dem Boden der demokratischen Grundordnung bewege. Frenck kündigte daraufhin rechtliche Schritte dagegen an.

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