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Urteil zu Corona-Regeln: Anwaltschaft will neue Entscheidung


Weimar
Urteil zu Corona-Regeln: Anwaltschaft will neue Entscheidung

Von dpa
22.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Der Eingang des LandgerichtesVergrößern des BildesParagrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zum Landgericht angebracht. (Quelle: Oliver Berg/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Nachdem das Amtsgericht Weimar die im Frühjahr verhängten Kontaktbeschränkungen für verfassungswidrig erklärt hat, geht die Staatsanwaltschaft Erfurt nun gegen diese Entscheidung vor. Die Staatsanwaltschaft habe beim Amtsgericht den Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingereicht, sagte der Sprecher der Behörde, Hannes Grünseisen, am Freitag in Erfurt der Deutschen Presse-Agentur. Die Staatsanwaltschaft wolle erreichen, dass das Urteil des Amtsgerichts mit den ihm zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben werde. Die Sache solle zu einer neuen Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Richter zurückverwiesen werden.

Das Amtsgericht hatte in einem am Mittwoch bekanntgemachten Urteil entschieden, dass ein zentrales Element des Lockdowns aus dem Frühjahr in Thüringen nicht rechtmäßig gewesen sei: das Kontaktverbot. Dessen damalige Anordnung sei verfassungswidrig gewesen, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Es sei damit "nichtig" gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In seinem Urteil argumentiert das Gericht unter anderem, die damalige Corona-Verordnung sei verfassungswidrig gewesen, weil das Infektionsschutzgesetz keine ausreichende Rechtsgrundlage für solch weitreichende Regelungen wie das Kontaktverbot gebildet habe. Das Gesetz ist inzwischen als Reaktion auf derartige, schon in der Vergangenheit vorgetragene Kritik präzisiert worden. Zudem habe die Anordnung des Kontaktverbots gegen die Menschenwürde verstoßen und sei nicht verhältnismäßig gewesen, argumentiert das Gericht.

Grünseisen sagte, diese Entscheidung sei "zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu überprüfen". Dies sei umso mehr geboten, weil die Kontaktbeschränkungen weiter gelten. Eine einheitliche Rechtsprechung zu deren Verfassungsmäßigkeit sei vonnöten.

Inzwischen ist die Infektionslage in Thüringen deutlich dramatischer als im Frühjahr vor einem Jahr und der Freistaat gilt als eines der bundesweit am heftigsten von der Pandemie betroffenen Bundesländer.

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