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Keine Impf-Abfrage in Gefängnissen und Flüchtlingsunterkunft


Erfurt
Keine Impf-Abfrage in Gefängnissen und Flüchtlingsunterkunft

Von dpa
16.10.2021Lesedauer: 1 Min.
GefängnisVergrößern des BildesEine Mauer und ein Drahtzaun eines Gefängnisses. (Quelle: Markus Scholz/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Das Thüringer Justiz- und Migrationsministerium plant keine Impfstatusabfrage unter Beschäftigten in den Gefängnissen des Landes und der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl. "Aufgrund der Entwicklungen wurde dazu bislang keine Veranlassung gesehen", erklärte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Bereits Mitte September war eine Neuregelung des Bundes in Kraft getreten, die in bestimmten Bereichen eine Impfstatus-Abfrage bei Beschäftigten erlaubt - unter anderem in Schulen und Kindergärten, aber auch bei Beschäftigten in Gefängnissen und in Massenunterkünften wie der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl.

Das Justizministerium wies darauf hin, dass die Impfquoten bei Bediensteten im Justizvollzug und bei Mitarbeitern der Erstaufnahmeeinrichtung sehr hoch seien.

"Die Impfquote liegt bei den Bediensteten des Justizvollzugs und unter den Gefangenen bei rund 70 Prozent. Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Erstaufnahme sind es über 90 Prozent", erklärte der Sprecher. Zwar gebe es keine Pflicht, den Impfstatus preiszugeben. Die Angaben, die aber vorlägen, ließen diesen Schluss zu.

Von den Bewohnern der Erstaufnahmeeinrichtung seien in diesem Jahr bis Ende September mehr als 300 geimpft worden.

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