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Neue Verordnung: 2G und 3G-Plus Option für Gaststätten


Erfurt
Neue Verordnung: 2G und 3G-Plus Option für Gaststätten

Von dpa
18.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Ein Schild an einer Bar weist auf die 2G-Regel hinVergrößern des BildesEin Schild an einer Bar weist auf die 2G-Regel hin. (Quelle: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Nach Plänen der Thüringer Landesregierung sollen sich künftig auch Kneipen, Restaurants und Beherbergungsbetriebe für ein 2G- oder 3G-Plus-Modell in der Corona-Pandemie entscheiden können. Die Erweiterung der Optionsmodelle sei zudem für religiöse Zusammenkünfte geplant, teilte das Gesundheitsministerium am Montag auf Anfrage mit. An der entsprechenden Verordnung werde derzeit noch gearbeitet. Das Kabinett soll sich am Dienstag mit dem Entwurf dazu befassen.

2G bedeutet, dass der Zutritt nur Geimpften und Genesenen gewährt wird. Im Gegenzug kann dann auf Infektionsschutzregeln wie das Tragen einer Maske oder Abstandsregeln verzichtet werden. Beim 3G-Plus-Modell erhalten Geimpfte und Genese Zutritt sowie Menschen, die einen negativen PCR-Test oder einen ähnlichen Test vorweisen können. Ein gewöhnlicher Antigen-Schnelltest reicht nicht. Die Einschränkungen sind hier noch ein wenig strenger als beim 2G-Modell - etwa bei Obergrenzen für Besucher oder Gäste.

Nach Ministeriumsangaben ist derzeit auch geplant, dass sich die Beschäftigten in Betrieben mit 3G-Regelung an dieses Prinzip halten müssen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, müsste sich diesen Regeln zufolge dann zweimal wöchentlich testen lassen. Bei einer 3G-Regelung reicht ein Nachweis mit einem Antigen-Schnelltest aus.

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