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2000 Betten weniger bei einrichtungsbezogener Impfpflicht


Erfurt
2000 Betten weniger bei einrichtungsbezogener Impfpflicht

Von dpa
21.01.2022Lesedauer: 1 Min.
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Die Thüringer Krankenhäuser warnen bei einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab Mitte März vor dem Wegfall von knapp 2000 Betten. Rund 17 Prozent der Beschäftigten der Krankenhäuser im Freistaat seien derzeit weder geimpft noch genesen, teilte die Landeskrankenhausgesellschaft (LKHG) am Freitag mit.

Stünde dieses Personal wegen Beschäftigungsverboten nicht mehr zur Verfügung, könnten kurzfristig 1918 Betten nicht mehr betrieben werden. Das seien rund 13 Prozent der vom Gesundheitsministerium zugewiesenen Planbetten in Thüringen.

Die Krankenhausgesellschaft appellierte an Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke), Sanktionen und Maßnahmen wie etwa Betretungs- oder Beschäftigungsverbote für nicht geimpfte oder genesene Mitarbeiter auszusetzen. Die volle Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser als Bestandteil der kritischen Infrastruktur stehe in Frage, hieß es.

"Die von der Landeskrankenhausgesellschaft geäußerten Sorgen beschäftigen uns natürlich auch", teilte das Gesundheitsministerium dazu mit. Das betreffe nicht nur die Krankenhäuser, sondern sämtliche Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege. Für die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht müsse es ein bundeseinheitlich abgestimmtes Vorgehen geben. Dies werde bei der anstehenden Gesundheitsministerkonferenz am Samstag thematisiert.

"Wir sprechen uns gegen die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Vorgriff auf eine allgemeine Impflicht aus", sagte die LKHG-Vorstandsvorsitzende Gundula Werner. Es sei zu befürchten, dass Sanktionen im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu Personalausfällen führen können, "die auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten erheblichen Einfluss haben".

Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wurde Mitte Dezember beschlossen: Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.

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