Kiel Verweis für Richter: Verstoß gegen Neutralitätsgebot

Kiel (dpa/lno) – Das Schleswig-Holsteinische Dienstgericht hat einem Verwaltungsrichter unter anderem wegen Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot einen Verweis erteilt. Die Entscheidung vom Donnerstag habe für den 64 Jahre alten Beklagten kurzfristig keine Folgen, lande aber in der Personalakte, sagte ein Sprecher des Kieler Landgerichts am Donnerstag. In dessen Räumen fand das Disziplinarverfahren gegen den seit 30 Jahren tätigen Richter statt. In den übrigen Punkten wurde die Disziplinarklage abgewiesen.
Die Staatsanwaltschaft beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht hatte beantragt, "die Bezüge des Richters für die Dauer von zwei Jahren um 15 Prozent zu kürzen". Sie warf dem Richter vor, "zwischen Mai 2017 und Oktober 2018 seine Dienstpflichten verletzt zu haben, indem er seine Aufgaben nicht in angemessenem Umfang erledigt" habe. Der Beklagte habe "bei der Bearbeitung einzelner Verfahren" die gesetzlich "geforderte Unparteilichkeit nicht ausreichend gewahrt" und sei "der Achtung und dem Vertrauen nicht gerecht geworden, die das Amt des Richters erfordert".