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Kiel: Zustand von Weltkriegspanzer aus Villa beschäftigt Gericht


Prozess gegen Waffen-Horter
Wann ist ein alter Panzer eine Kriegswaffe?

Von dpa
Aktualisiert am 10.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein "Panther" Kampfpanzer steht in Heikendorf (Schleswig-Holstein) zum Abtransport bereit (Archivbild): Der Panzer ist nicht mehr fahrtüchtig.Vergrößern des BildesEin "Panther" Kampfpanzer steht in Heikendorf (Schleswig-Holstein) zum Abtransport bereit (Archivbild): Der Panzer ist nicht mehr fahrtüchtig. (Quelle: Carsten Rehder/dpa-bilder)
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Weil er unter anderem einen Wehrmachtspanzer in seinem Keller gehortet hat, muss sich ein 84-Jähriger in Kiel vor dem Gericht verantworten. Nun muss die Frage geklärt werden, ob es sich bei den Objekten um Kriegsgegenstände handelt.

Im Prozess um den in einer Villa an der Kieler Förde sichergestellten Weltkriegspanzer geht das Kieler Landgericht der Frage der Funktionstüchtigkeit des Kriegsgeräts nach. Am Donnerstag befragte das Gericht dazu einen Sachverständigen der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition in Meppen. Dabei traten unterschiedliche Auffassungen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung in der Frage, ob es sich bei dem Wehrmachtspanzer vom Typ Panther noch um eine Kriegswaffe handelt, offen zu Tage.

"Alle Dinge auf der Kriegswaffenliste sind per se verboten"

Nach Ansicht des Verteidigers Gerald Goecke reicht aus, dass der Panzer hinreichend unbrauchbar gemacht wurde, um einen bestimmungsgemäßen Einsatz zu verhindern. Dem widersprach Staatsanwalt Thorsten Wolke. "Alle Dinge, die auf der Kriegswaffenliste stehen, sind per se verboten." Die Frage der Funktionstüchtigkeit spiele dabei keine Rolle.

Für die Kammer ist entscheidend: Wenn der Panzer nicht im Kriegseinsatz verwendet werden könne, "ist das keine Kriegswaffe mehr", sagte der Vorsitzende Richter Stephan Worpenberg.

Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz

Der 84 Jahre alte Besitzer des Panzers muss sich wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und weitere waffenrechtliche Bestimmungen verantworten. Bei einer Durchsuchung seiner Villa im Sommer 2015 wurden auch ein Torpedo, ein Mörser vom Kaliber 5 Zentimeter sowie eine Flugabwehrkanone vom Kaliber 8,8 Zentimeter sichergestellt. Zudem fanden Ermittler Maschinen- und Sturmgewehre, halb- und vollautomatische Pistolen sowie mehr als 1.000 Schuss Munition.

Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz werden mit mindestens einem Jahr und maximal fünf Jahren Gefängnis geahndet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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