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Weltkriegspanzer beschäftigte Behörde bereits 2005


Kiel
Weltkriegspanzer beschäftigte Behörde bereits 2005

Von dpa
22.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Heikendorfer WeltkriegspanzerVergrößern des BildesEin "Panther" Kampfpanzer wird abtransportiert. (Quelle: picture alliance / dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Im Prozess um einen Weltkriegspanzer im Keller einer Villa vor dem Kieler Landgericht ist am Dienstag der Inhalt eines Schreibens des Kreises Plön bekannt geworden. Die Kreisverwaltung schrieb dem Eigentümer des Panzers vom Typ "Panther" Ende Oktober 2005 - fast zehn Jahre vor der Durchsuchung: "Sie haben mich davon überzeugt, dass die Panzerfahrzeuge ihre Kriegswaffen-Eigenschaft verloren haben."

Die Bauaufsicht hatte zuvor von der Existenz des Panzers in Heikendorf und der Kreis deshalb den inzwischen 84 Jahre alten Angeklagten angeschrieben. Der Mann antwortete damals, er habe den Panzer 1977 als Schrott in England gekauft. Er sei fahrbereit, der Verschluss der Kanone habe bereits in England gefehlt und das Rohr sei eingeschnitten gewesen. Zur Dokumentation legte er Bilder bei.

Das Gericht befasste sich auch mit Durchsuchungsberichten und Fotos. Der Vorsitzende Richter Stephan Worpenberg berichtete von einem erneuten Verständigungsgespräch am Montag. Die Kammer sehe die rechtliche Einordnung des Panzers als Kriegswaffe aufgrund des Zustands weiter als problematisch an. Eher denkbar sei die Verwendbarkeit der Flugabwehrkanone vom Kaliber 8,8 Zentimeter. Das Gericht habe vorgeschlagen, das Rohr durch eine Attrappe zu ersetzen. Dagegen könnten Panzer und Flak nach Ansicht der Staatsanwaltschaft weiter als Kriegswaffe eingeordnet werden.

Der 84-Jährige muss sich wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und waffenrechtlicher Verstöße verantworten. Bei einer Durchsuchung im Sommer 2015 stellten Beamte neben "Panther" einen Mörser sowie zahlreiche Schusswaffen und mehr als 1000 Schuss Munition sicher. Im Kern geht es in dem Prozess um die Frage, ob der Panzer und anderes Kriegsgerät unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen und somit nicht in Privatbesitz sein dürfen.

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