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Klage gegen BND: Kein Auskunftsanspruch zu Spionagesoftware


Bundesverwaltungsgericht
Klage gegen BND: Kein Auskunftsanspruch zu Spionagesoftware

Von dpa
Aktualisiert am 07.11.2024Lesedauer: 2 Min.
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Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der BND keine Auskunft zum Erwerb und dem Einsatz der Software "Pegasus" erteilen muss. (Archivbild) (Quelle: Jan Woitas/dpa/dpa-bilder)
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Ein Journalist wollte den BND mit einer Klage zur Auskunft über die Spionagesoftware "Pegasus" zwingen. Damit ist er gescheitert - und doch feiert er einen Erfolg.

Ein Journalist ist mit seiner Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) wegen Auskünften zur Spionagesoftware "Pegasus" gescheitert. Der BND ist zu Auskünften über den Erwerb und Einsatz der Software nicht verpflichtet, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einer Mitteilung zufolge entschied. Dem Kläger stehen demnach auf der Grundlage des verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs der Presse die begehrten Auskünfte nicht zu.

Die Spionagesoftware "Pegasus" wurde den Angaben nach von dem israelischen Technologieunternehmen NSO Group Technologies Limited entwickelt. Mit der Hilfe von "Pegasus" können mobile Endgeräte mit den Betriebssystemen iOS oder Android ausgespäht werden. Die Software ermöglicht einen Zugriff auf Daten sowie die Aktivierung von integrierten Mikrofonen und Kameras. Der BND hatte die Auskunft über Erwerb und Einsatz der Software mit der Begründung verweigert, dass er zu Angelegenheiten, die etwaige nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten beträfen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung nehme.

Auskünfte würden Funktionsfähigkeit des BND beeinträchtigen

Dagegen hatte der Chefredakteur der Rechercheplattform "Frag den Staat", Arne Semsrott, geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht räumte ihm zwar das Grundrecht der Pressefreiheit ein. Es komme dabei nicht darauf an, ob die publizistische Tätigkeit im Rahmen von Printmedien oder der digitalen Presse erfolge. Den erbetenen Auskünften stehen laut Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aber überwiegende öffentliche Interessen entgegen. Der BND habe plausibel dargelegt, dass diese Auskünfte seine Funktionsfähigkeit beeinträchtigen könnten. Die Fragen zielten auf die Offenlegung seiner aktuellen nachrichtendienstlichen Arbeitsweise und Methodik ab.

Semsrott wertete das Urteil trotz der Niederlage als Erfolg. Es sei längst überfällig gewesen anzuerkennen, dass Online- und Printmedien gleiche Rechte besitzen, sagte er einem Bericht auf der Plattform zufolge. "Dass der Bundesnachrichtendienst sich dennoch aus der Affäre ziehen kann und weiter dazu schweigt, ob er die umstrittene Pegasus-Software einsetzt, ist enttäuschend."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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