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Leipzig/Schkeuditz: Partycrasher attackiert Gastgeber und Polizisten


Ärger bei Feierei
Partycrasher attackiert Gastgeber und Polizisten

Von dpa
Aktualisiert am 21.06.2021Lesedauer: 1 Min.
Ein Blaulicht auf dem Dach eines Einsatzfahrzeugs: Ein Mann hat einen Polizisten getreten.Vergrößern des BildesEin Blaulicht auf dem Dach eines Einsatzfahrzeugs: Ein Mann hat einen Polizisten getreten. (Quelle: Christophe Gateau/Symbolbild/dpa-bilder)
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Ein ungebetener Gast hat nahe Leipzig einen Beamten geschlagen und getreten. Zuvor wurde bereits der Gastgeber der Beachparty am Schladitzer See angegriffen. Dieser kam in ein Krankenhaus.

Eine Gruppe uneingeladener Gäste hat eine Party am Schladitzer See im Norden von Leipzig aus dem Ruder laufen lassen. Ein Mann und mehrere Polizisten wurden verletzt. Der Mann und seine Begleiterin trugen leichte Verletzungen davon, wie die Polizei am Montag mitteilte.

Die Beamten konnten schließlich den 18 Jahre alten Tatverdächtigen ausfindig machen. Dieser schlug den Angaben zufolge einem Polizisten mit der Faust ins Gesicht und trat einem anderen mehrfach in den Rücken. Der Rest der uneingeladenen Gruppe habe sich aggressiv verhalten, hieß es. Im Handgemenge sei ein weiterer Beamter am Daumen verletzt worden.

Die Polizei war eigentlich wegen einer Beschwerde über Lärm zu der Party angerückt. Dann wurde bekannt, dass kurz zuvor etwa zehn nicht eingeladene Personen auf die Feier gekommen waren und die Gäste verbal provoziert hatten. Ein junger Mann, der die Feier mit veranstaltete, wurde demnach mehrfach von einer Person aus der Zehnergruppe geschlagen. Er wurde leicht verletzt in ein Krankenhaus gebracht. Seine Begleiterin, die ihm zur Hilfe kam, wurde in der Rangelei ebenso leicht verletzt.

In der Nacht zu Sonntag kam der 18-Jährige erneut zum See und versuchte, die Polizisten bei den Ermittlungen zu stören. Daraufhin sei er in Gewahrsam genommen worden. Zudem seien vier weitere Tatverdächtige aus der störenden Gruppe identifiziert worden. Ermittelt werde nun wegen Landfriedensbruchs, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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