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Leipzig | Mord nach Streit um Hund: Neun Jahre Haft


Urteil in Leipzig
Mord nach Streit um Hund: Neun Jahre Haft

Von dpa, t-online
22.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein Mann wird von Justizpersonal in den Verhandlungssaal geführt: Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord vor.Vergrößern des BildesEin Mann wird von Justizpersonal in den Verhandlungssaal geführt: Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord vor. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-bilder)
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Ein Streit um einen Hund, der nicht angeleint war, endete mit einem Mord. Der Angeklagte stach mit einem Messer auf sein Opfer ein. Jetzt gab es ein Urteil in dem Fall.

Für den tödlichen Streit um einen nicht angeleinten Hund in Leipzig muss ein 34-Jähriger neun Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Leipzig verurteilte den Mann am Dienstagabend wegen Mordes. Weil der Angeklagte laut psychiatrischem Gutachten wegen einer speziellen Form der depressiven Störung vermindert schuldfähig ist, reduzierte die 16. Strafkammer allerdings das Strafmaß.

Opfer und Täter, beide Deutsche, waren am Vormittag des 20. November mit ihren Hunden spazieren. Es kam zu einem ersten Streit, weil der 52-Jährige seinen Vierbeiner angeblich nicht angeleint hatte. Stunden später machte sich der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft auf die Suche nach seinen Kontrahenten und entdeckte sie am Abend in der gleichen Gegend.

Mordmerkmale der Heimtücke

"Mit den Worten "Jetzt habe ich euch" ist er auf sie zugestürmt und hat den Mann mit der einen Hand gestoßen und ihm mit der anderen Hand das Messer in den Kopf gestoßen", erläuterte Naumann. Fünf Tage nach der Attacke erlag der Familienvater seinen schweren Kopfverletzungen.

Mit dem gezielten und wuchtigen Stoß mit dem Messer in die Schläfe seines Opfer habe der Angeklagte dessen Tod billigend in Kauf genommen, betonte der Staatsanwalt. Er sah das Mordmerkmale der Heimtücke als begründet an, weil das Opfer arg- und wehrlos gewesen sei. Die Tat hatte sich vor den Augen des 16 Jahre alten Sohnes des 52 Jahre alten Opfers abgespielt.

Auch für den Vorsitzenden Richter Hans Weiß war Mordmerkmal der Heimtücke sei erfüllt. "Sie haben sich im Dunkeln von hinten mit den Worten "Jetzt habe ich euch" ihren Opfern genähert", betonte der Richter. Diese hätten nicht mit einem derartigen Angriff rechnen können. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, das Urteil überprüfen zu wollen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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