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Leipziger soll russischen Geheimdienst beliefert haben


Über ein "konspiratives Netz"
Leipziger soll russischen Geheimdienst beliefert haben

Von t-online, mtt

22.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe (Archivfoto): Seit Mai 2021 sitzt der Beschuldigte in U-Haft, jetzt ist die Anklage fertig.Vergrößern des Bildes
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe (Archivfoto): Seit Mai 2021 sitzt der Beschuldigte in U-Haft, jetzt ist die Anklage fertig. (Quelle: Nicolaj Zownir/imago-images-bilder)
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Ein Geschäftsmann soll über eine Schattenfirma mit einem russischen Geheimdienst Handel getrieben haben. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz erhoben.

Die Bundesanwaltschaft wirft einem Geschäftsmann aus Leipzig vor, verbotene Waren an einen russischen Geheimdienst verkauft zu haben. Der Mann habe die Güter im Wert von insgesamt einer Million Euro an ein von diesem Geheimdienst gesteuertes Tarnunternehmen geliefert, hieß es.

Die Bundesanwaltschaft spricht von einem "konspirativen Beschaffungsnetzwerk" für die russische Militärindustrie, zu dem der Geschäftsmann gehört habe. Alexander S. habe genau gewusst, dass seine Lieferungen nicht nur für zivile Zwecke, sondern auch für die Entwicklung von ABC-Waffen oder Flugkörpern für solche Waffen verwendet werden könnten, teilte die Bundesanwaltschaft am Dienstag mit. Konkret geht es um Waren, die zur Herstellung chemischer Waffen genutzt werden.

Leipziger soll Dokumente gefälscht haben, um Sanktionen zu umgehen

S. sei klar gewesen, dass die Ausfuhr nur mit Genehmigung erlaubt ist. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) habe ihm gegenüber mehrfach Bedenken zu dem russischen Empfänger seiner Güter geäußert. Daraufhin habe der Geschäftsmann in Ausfuhrdokumenten unverfängliche Empfänger "zur Verschleierung" angegeben und Erklärungen über den Verbleib der Güter gefälscht.

Bei einem Geschäft seien Waren noch vor der Ausfuhr sichergestellt werden. In einem weiteren Fall habe das Bundesamt eine Ausfuhr verboten, der Angeschuldigte habe dann aber die Lieferung einer vergleichbaren Maschine aus einem asiatischen Land nach Russland vermittelt.

Darüber hinaus soll S. zwischen September 2019 und November 2020 einem russischen Institut Elektronikausstattung beschafft haben, das im Kernwaffenbereich tätig ist. Zur Umgehung von internationalen Sanktionen habe sich das Institut verschiedener zwischengeschalteter Tarnempfänger bedient, schrieb die Bundesanwaltschaft. Auch das habe der Beschuldigte gewusst.

Der Mann war im Mai 2021 in Leipzig festgenommen worden. Er sitzt seither in Untersuchungshaft. Die nun am Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden erhobene Anklage erfolge wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz, hieß es.

Verwendete Quellen
  • Bundesanwaltschaft: Mitteilung vom 22. Februar 2022
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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