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BGH bestätigt lebenslange Haft für Stalker nach Doppelmord


Leipzig
BGH bestätigt lebenslange Haft für Stalker nach Doppelmord

Von dpa
28.02.2022Lesedauer: 1 Min.
BGH bestätigt HaftVergrößern des BildesIm Doppelmord-Prozess vor dem Landgericht Amberg spricht der Angeklagte (l) mit seinem Verteidiger. (Quelle: Armin Weigel/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die lebenslange Haft für einen in Amberg verurteilten Doppelmörder bestätigt. Wie der BGH am Montag mitteilte, habe der in Leipzig verhandelnde 6. Strafsenat den Revisionsantrag des Angeklagten als unbegründet verworfen.

Im August 2021 hatte das Amberger Landgericht den damals 59 Jahre alten Mann, der seine Ex-Freundin und deren neuen Partner umgebracht hatte, wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Der Täter kann somit nur in Ausnahmefällen - etwa bei schwerer Krankheit - bereits nach 15 Jahren zur Bewährung freikommen.

Der angeklagte Deutsche hatte seine 57 Jahre alte Ex-Freundin und deren 69 Jahre alten neuen Partner bei deren Haus in Schwandorf auf der Terrasse beim Grillen überrascht und auf beide eingestochen.

Der Täter hatte die Frau nach der Trennung wiederholt beleidigt und bedroht. Die verfolgte Frau hatte versucht, sich gegen Angriffe des Stalkers mit einer Videoüberwachung und Abwehrsprays zu schützen. Doch auch eine Anzeige bei der Polizei und ein Kontaktverbot für ihren Ex-Freund halfen letztlich nichts.

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