Mainz Psychoaktive Stoffe: Land muss Geld zurückzahlen
Nach der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts auf illegalen Drogenhandel muss das Land einen dabei beschlagnahmten Betrag von rund 35.000 Euro zurückzahlen. Das Verwaltungsgericht Mainz befand nach einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung, dass die weitere Sicherstellung "offensichtlich rechtswidrig" sei.
Der Antragsteller habe "nur mit neuartigen, noch nicht verbotenen psychoaktiven Substanzen" gehandelt, erklärte das Gericht. Solche Stoffe seien erst dann verboten, wenn sie ausdrücklich in die Listen zu den gesetzlichen Vorgaben aufgenommen worden seien. Fehle es daran, liege kein strafbares Verhalten vor, das eine weitere Sicherstellung des beschlagnahmten Geldes rechtfertige. Bargeld aus Geschäften mit (noch) nicht verbotenen Substanzen dürfe in der Regel nicht sichergestellt werden, entschied das Gericht. Gegen die Entscheidung ist noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich.