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Verfahren gegen Marcus Held wird nicht eingestellt


Mainz
Verfahren gegen Marcus Held wird nicht eingestellt

Von dpa
23.11.2021Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Der Korruptionsprozess gegen den früheren Oppenheimer Bürgermeister Marcus Held soll im Dezember mit einem Urteil abgeschlossen werden. Die Staatsanwaltschaft lehnte es am Dienstag ab, Helds Verteidigung zu folgen und das Verfahren einzustellen. Zuvor hatte der Staatsanwalt hingegen zugestimmt, das Verfahren gegen einen Mitangeklagten bei Zahlung von 50 000 Euro an Spenden für gemeinnützige Organisationen einzustellen.

Gut ein halbes Jahr nach Beginn des Prozesses folgte die Strafkammer einem entsprechenden Gesuch des Steuerberaters F. Der 84-Jährige räumte in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung Fehler bei der Vermittlung von Grundstücksgeschäften zur Erschließung eines neuen Baugebiets ein. Es wäre "rückblickend sicher besser gewesen, wenn ich mit der Stadt Oppenheim einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen hätte".

Das Verfahren wegen Betrugs und Bestechung belaste ihn und seine Familie sehr, erklärte F. Er hätte seine Vermittlungsleistungen beim Ankauf von Grundstücken durch die Stadt Oppenheim sicherlich besser dokumentieren müssen. "Dass ich hier nachlässig war, halte ich heute für einen Fehler."

Oberstaatsanwalt Thomas Bartsch stimmte der Einstellung des Verfahrens gegen den Mitangeklagten zu. Zur Begründung nannte er das Alter von F., dessen "problematischen Gesundheitszustand", die vierjährige Verfahrensdauer und den "zumindest überschaubaren" Schaden. Zuvor hatte das Gericht bereits das Verfahren gegen die Ehefrau von F. eingestellt - diese war nominell Geschäftsführerin der Firma, die der Stadt Oppenheim Maklercourtagen von rund 200.000 Euro für die Vermittlung von Grundstücksgeschäften in Rechnung gestellt hat. Im Gegenzug soll F. Spenden über 24.600 Euro an die SPD Oppenheim überwiesen haben.

Im Anschluss an die Zeugenvernehmung eines Winzers zum Verkauf seines Grundstücks bat Helds Verteidigerin Ute Bottmann in der Verhandlung am Dienstag um ein Rechtsgespräch mit der Strafkammer und der Staatsanwaltschaft. Auch für ihren Mandanten gelte, "dass er durch die lange Verfahrensdauer und die lange andauernde Hauptverhandlung stark beeinträchtigt" sei, erklärte die Rechtsanwältin nach dem vom Vorsitzenden Richter Wolfgang Eckert verlesenen Vermerk zu dem Gespräch.

Die nachteiligen Folgen hätten sich auch für ihren Mandanten gesundheitlich nachteilig ausgewirkt, erklärte Bottmann laut Vermerk des Richters. Außerdem seien "der wirtschaftliche Schaden und die familiären Belastungen aufgrund des notwendig gewordenen Umzugs nach Berlin und der im Zusammenhang mit dem Verfahren zu sehenden beruflichen Veränderungen enorm". Held war zuletzt Bundestagsabgeordneter und will künftig als Unternehmensberater tätig sein. Zum Abschluss des Gesprächs notierte Eckert: "Der Vertreter der Staatsanwaltschaft erklärt, dass er einer Einstellung keine Zustimmung erteilen werde."

Allerdings beschloss die Strafkammer am Dienstag, den Anklagepunkt des Betrugs gegen Held auf den Tatvorwurf der Untreue zu Lasten der Stadt Oppenheim zu beschränken. Ziel sei es, damit das Verfahren zu "verschlanken", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Eckert. Der Prozess wird am 6. Dezember fortgesetzt, dann wird der Abschluss der Beweisaufnahme erwartet. Held ist im Zusammenhang mit den Spenden von F. an seine Partei auch wegen Bestechlichkeit angeklagt.

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