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Baden-Württemberg hebt Personaluntergrenze bei Kinderkliniken auf


Baden-Württemberg
Land hebt Personaluntergrenze bei Kinderkliniken auf

Von dpa
07.12.2022Lesedauer: 1 Min.
Das Olgahospital in Stuttgart (Archivbild): Viele Kinderkliniken in Baden-Württemberg stehen wegen Personalmangels unter Druck.Vergrößern des BildesDas Olgahospital in Stuttgart (Archivbild): Viele Kinderkliniken in Baden-Württemberg stehen wegen Personalmangels unter Druck. (Quelle: Arnulf Hettrich)
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Die Situation an den Kinderkrankenhäusern spitzt sich weiter zu. Baden-Württemberg bleibt nun nur noch eine Option: die Personaluntergrenze fällt.

Die Personaluntergrenzen an den Kinderkliniken im Südwesten sind bis auf Weiteres ausgesetzt. Hintergrund sei die angespannte Situation infolge der hohen Anzahl von Atemwegsinfektionen, teilte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Mittwoch in Stuttgart mit. "Wir halten diesen Schritt für angebracht, um die Versorgung der kleinen Patientinnen und Patienten weiter zu gewährleisten."

In den vergangenen Wochen sei eine deutliche Zunahme von schweren Atemwegserkrankungen durch RS-Viren bei Kindern zu verzeichnen. Die Intensivkapazitäten an den Kinderkliniken reichten zwar noch aus, derzeit stünden 97 freie Betten zur Verfügung. Dennoch sei die Lage angespannt, sagte Lucha weiter. Es wird mit einer weiteren Zunahme der Fälle gerechnet.

Stuttgart: RS-Virus sorgt für viele Krankenhausaufenthalte

Krankenhausaufenthalte bei Kindern werden laut Mitteilung aktuell vor allem durch Infektionen mit dem RS-Virus (RSV) verursacht. Das RS-Virus – kurz für das Respiratorische Synzytial-Virus – sei eine Atemwegserkrankung, an der auch Erwachsene mit Vorerkrankungen schwer erkranken könnten. Sie sei aber besonders für Frühgeborene, Säuglinge und Kleinkinder gefährlich. Diese könnten schwere Lungenentzündungen bekommen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits vor einigen Tagen angekündigt, dass das Einhalten der Personaluntergrenzen-Verordnung an Kinderkliniken aufgrund der angespannten Lage bis auf Weiteres nicht kontrolliert werden müsse. Normalerweise gelten seit 1. Februar 2021 folgende Grenzen: Tagschicht sechs Patienten pro Pflegekraft; Nachtschicht zehn Patienten pro Pflegekraft.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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