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Haftstrafen für "Letzte Generation": Darum müssen die Aktivisten ins Gefängnis


"Letzte Generation"
So begründet das Gericht die Haftstrafen für die Klimaaktivisten

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Von Michael Ströbel

Aktualisiert am 08.03.2023Lesedauer: 2 Min.
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Festgeklebte Hand eines Mitglieds der "Letzten Generation" (Archivbild): Die Feuerwehr musste nach eigenen Angaben improvisieren, weil ein Spezialfahrzeug nicht durchkam.Vergrößern des Bildes
Festgeklebte Hand eines Mitglieds der "Letzten Generation" (Archivbild): Für das Blockieren einer Straße in Heilbronn sollen Aktivisten nun erstmals ins Gefängnis. (Quelle: "Letzte Generation")

Erstmals verhängt ein Gericht Haftstrafen gegen Aktivisten der "Letzten Generation". Warum das Amtsgericht Heilbronn zu dieser Maßnahme greift.

Es ist ein Novum in der Geschichte der "Letzten Generation" in Deutschland: Erstmals verhängt ein Gericht Haftstrafen gegen Klimaaktivisten. Zwei Männer sind am Montag vom Heilbronner Amtsgericht zu zwei und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Nun begründet ein Gerichtssprecher das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist.

Während die Aktivisten toben und von einem "Dammbruch" sprechen, sind die Vorgeschichte und die Haltung der Angeklagten für das Gericht entscheidend.

Ein Gerichtssprecher sagte dazu t-online: "Beide haben in der mündlichen Verhandlung ausgesagt, dass sie schon einmal wegen einer ähnlichen Tat vor einem Strafgericht gestanden haben." Außerdem hätten sie "in der Hauptverhandlung kundgetan, dass sie weiterhin gleichgeartete Aktionen durchführen werden".

Das hätten sie auch gleich nach der Urteilsverkündung unter Beweis gestellt, ergänzt der Gerichtssprecher. So blockierten sie noch am Montagnachmittag erneut eine Bundesstraße in Heilbronn. Das hatten die Aktivisten selbst in einer Pressemitteilung angekündigt.

Gericht sieht fehlende Unrechtseinsicht

Das Gericht vertritt dementsprechend die Auffassung, dass "keine Unrechtseinsicht gegeben" sei. Da sie zudem schon einmal vor Gericht gestanden und mutmaßlich eine Geldstrafe erhalten hatten, könne nun "nur mit Freiheitsstrafen reagiert werden", so der Gerichtssprecher weiter. Anderweitig könne "nicht hinreichend auf die Angeklagten eingewirkt werden". Das sei der Unterschied zu den drei anderen Mitangeklagten, die Geldstrafen in Höhe von 60 Tagessätzen erhalten haben.

Mit anderen Worten: Da die beiden Angeklagten bereits straffällig geworden seien und ankündigten, weitere Straftaten begehen zu wollen, sah das Gericht sich gezwungen, die Haftstrafen ohne Bewährung zu verhängen. Anders wäre es wohl gewesen, wenn sich die Angeklagten vor Gericht zur Schuld bekannt und sich reumütig gezeigt hätten.

Gegen das Urteil können binnen einer Woche Rechtsmittel wie Berufung oder Revision eingelegt werden. Das Urteil wird dann überprüft – entweder vom Landgericht oder vom Oberlandesgericht.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit dem Pressesprecher des Amtsgerichts Heilbronn
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