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VfB Stuttgart: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Präsidium ein


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Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen VfB-Präsidium ein

Von t-online, mics

05.04.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 1021962627Vergrößern des BildesPräsidiumsmitglied Rainer Adrion (l.) und VfB-Vereinspräsident Claus Vogt (Archivbild): Gegen sie wird kein Ermittlungsverfahren eröffnet. (Quelle: IMAGO/Hansjürgen Britsch)
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Aufatmen beim VfB Stuttgart: Die Staatsanwaltschaft stellt das Prüfungsverfahren gegen das Präsidium ein. Ein Mitglied hatte die Mitglieder zuvor angezeigt.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt nicht weiter gegen Präsidiumsmitglieder des VfB Stuttgart. Das teilte die Presseabteilung des VfB t-online mit. Aniello Ambriosio, Erster Staatsanwalt, bestätigte t-online, "dass die Prüfung des Sachverhalts in dem von Ihnen angefragten Vorgang zwischenzeitlich abgeschlossen ist". Es hätten sich "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für strafbares Verhalten" ergeben, "weshalb kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde".

Zuvor hatte ein Mitglied des VfB Stuttgart e.V. Strafanzeige gegen das Präsidium wegen der Veruntreuung von Vereinsgeldern gestellt. Hintergrund waren Vorwürfe gegen zwei Mitglieder des Vereinsbeirats: den Arzt Dr. Marc Nicolai Schlecht und Prof. André Bühler. Ihnen wurde im Herbst des vergangenen Jahres vorgeworfen, sie hätten mit Tätigkeiten für die VfB AG gegen die Vereinssatzung verstoßen.

VfB stellt keinen Satzungsverstoß fest

Zu dieser Auffassung gelangte zumindest die Kanzlei Luther, die den Fall im Auftrag des ehemaligen VfB-Präsidentschaftskandidaten Pierre-Enric Steiger prüfte. Gemäß der Vereinssatzung darf kein gewähltes Ausschussmitglied des VfB Stuttgart e.V. gleichzeitig bei der VfB Stuttgart AG beschäftigt sein. Ursprünglich wurde dies eingeführt, um die Kontrollfunktion des e.V. gegenüber der AG zu gewährleisten.

In einem späteren, eigenen Prüfungsverfahren stellte der VfB Stuttgart jedoch fest, dass "die in dem eingereichten Gutachten benannten Vereinsbeiräte Prof. André Bühler, Kai Engler und Dr. Marc Nicolai Schlecht (...) keinen Satzungsverstoß begangen" hätten.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Mitteilung der Presseabteilung des VfB Stuttgart
  • Schriftliche Anfrage bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart
  • vfb.de: "Kein Satzungsverstoß durch Vereinsbeiräte"
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