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Stuttgart: Jugendlicher fotografiert mit Handy unter Rock von Frau


Schamloser Spanner in Drogerie erwischt

Von t-online, rbe

21.09.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 109246556Vergrâßern des BildesDas sogenannte Upskirting ist in Deutschland verboten – in einer Drogerie in Stuttgart ist eine Frau Opfer davon geworden. (Quelle: Sascha Steinach via www.imago-images.de)
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Verbotene Bilder: Ein junger Mann hat in Stuttgart einer Frau heimlich unter den Rock fotografiert. So wurde er erwischt.

Ein 18-jÀhriger Mann hat am Mittwochmittag in einer Drogerie an der Kânigstraße in Stuttgart eine unverschÀmte Tat begangen. Die Frau kniete nach Darstellung der Polizei auf dem Boden, um die Waren anzuschauen. Der TatverdÀchtige habe dann sein Mobiltelefon unter den Rock der Frau gehalten und Fotos gemacht.

Ein aufmerksamer Ladendetektiv hat den Spanner beobachtet und im Anschluss festgehalten. Er übergab ihn den herbeigerufenen Polizeibeamten. Der 18-JÀhrige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.

Upskirting: Ein Angriff auf die IntimsphΓ€re

Das heimliche Fotografieren oder Filmen unter den Rock oder das Kleid einer Person, meistens einer Frau, wird als Upskirting bezeichnet. Die Aufnahmen werden oft im Internet verbreitet und stellen eine Form der sexuellen BelΓ€stigung und digitalen Gewalt dar. In Deutschland war Upskirting lange Zeit keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit, die kaum geahndet wurde.

Erst seit dem 1. Januar 2021 gibt es einen neuen Straftatbestand, der Upskirting unter Strafe stellt. Neben einer Geldstrafe ist auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren mΓΆglich.

Der relativ neue Paragraf gilt auch fΓΌr das sogenannte Downblousing, also das heimliche Fotografieren oder Filmen in den Ausschnitt einer Frau. Er schΓΌtzt somit die IntimsphΓ€re der Betroffenen vor unerwΓΌnschten Bildaufnahmen, unabhΓ€ngig davon, ob sie in der Γ–ffentlichkeit oder in einem privaten Raum sind.

Die Debatte um Upskirting

Die Debatte um Upskirting wurde in Deutschland vor allem durch zwei FΓ€lle ausgelΓΆst, die im Sommer 2019 bekannt wurden. In beiden FΓ€llen hatten MΓ€nner Frauen unter die RΓΆcke fotografiert, ohne dass diese es bemerkt hatten. Die Frauen erfuhren erst spΓ€ter von den Aufnahmen, als sie im Internet auftauchten. Die Polizei konnte die TΓ€ter zwar ermitteln, aber nicht strafrechtlich verfolgen, da es keinen passenden Paragrafen im Strafgesetzbuch gab.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung des PolizeiprΓ€sidiums Stuttgart vom 21.9.2023 per E-Mail
  • djb.de: "Zur Strafbarkeit des Upskirtings"
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