Schamloser Spanner in Drogerie erwischt

Verbotene Bilder: Ein junger Mann hat in Stuttgart einer Frau heimlich unter den Rock fotografiert. So wurde er erwischt.
Ein 18-jΓ€hriger Mann hat am Mittwochmittag in einer Drogerie an der KΓΆnigstraΓe in Stuttgart eine unverschΓ€mte Tat begangen. Die Frau kniete nach Darstellung der Polizei auf dem Boden, um die Waren anzuschauen. Der TatverdΓ€chtige habe dann sein Mobiltelefon unter den Rock der Frau gehalten und Fotos gemacht.
Ein aufmerksamer Ladendetektiv hat den Spanner beobachtet und im Anschluss festgehalten. Er ΓΌbergab ihn den herbeigerufenen Polizeibeamten. Der 18-JΓ€hrige wurde nach Abschluss der polizeilichen MaΓnahmen wieder auf freien FuΓ gesetzt.
Upskirting: Ein Angriff auf die IntimsphΓ€re
Das heimliche Fotografieren oder Filmen unter den Rock oder das Kleid einer Person, meistens einer Frau, wird als Upskirting bezeichnet. Die Aufnahmen werden oft im Internet verbreitet und stellen eine Form der sexuellen BelΓ€stigung und digitalen Gewalt dar. In Deutschland war Upskirting lange Zeit keine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit, die kaum geahndet wurde.
Erst seit dem 1. Januar 2021 gibt es einen neuen Straftatbestand, der Upskirting unter Strafe stellt. Neben einer Geldstrafe ist auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren mΓΆglich.
Der relativ neue Paragraf gilt auch fΓΌr das sogenannte Downblousing, also das heimliche Fotografieren oder Filmen in den Ausschnitt einer Frau. Er schΓΌtzt somit die IntimsphΓ€re der Betroffenen vor unerwΓΌnschten Bildaufnahmen, unabhΓ€ngig davon, ob sie in der Γffentlichkeit oder in einem privaten Raum sind.
Die Debatte um Upskirting
Die Debatte um Upskirting wurde in Deutschland vor allem durch zwei FΓ€lle ausgelΓΆst, die im Sommer 2019 bekannt wurden. In beiden FΓ€llen hatten MΓ€nner Frauen unter die RΓΆcke fotografiert, ohne dass diese es bemerkt hatten. Die Frauen erfuhren erst spΓ€ter von den Aufnahmen, als sie im Internet auftauchten. Die Polizei konnte die TΓ€ter zwar ermitteln, aber nicht strafrechtlich verfolgen, da es keinen passenden Paragrafen im Strafgesetzbuch gab.
- Mitteilung des PolizeiprΓ€sidiums Stuttgart vom 21.9.2023 per E-Mail
- djb.de: "Zur Strafbarkeit des Upskirtings"