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Polizei Stuttgart: Auffallend viele Diskriminierungsfälle – Bürgerbeauftragte äußert sich


Bürgerbeauftragte äußert sich
Auffallend viel Diskriminierung bei der Stuttgarter Polizei

Von dpa
Aktualisiert am 05.02.2022Lesedauer: 1 Min.
Zwei Polizisten bei einer Demo in Stuttgart (Archivbild): In der baden-württembergischen Hauptstadt werden besonders viele Fälle gemeldet.Vergrößern des BildesZwei Polizisten bei einer Demo in Stuttgart (Archivbild): In der baden-württembergischen Hauptstadt werden besonders viele Fälle gemeldet. (Quelle: Eibner/imago-images-bilder)

Nachdem der Polizei in Stuttgart besonders viele Fälle von Diskriminierung vorgeworfen wurden, äußert sich die Bürgerbeauftragte des Landes. Sie sieht kein strukturelles Problem.

2021 beschwerten sich laut Jahresbericht der Bürgerbeauftragten 106 Menschen über die Landespolizei, auffallend viele Fälle, nämlich 33, wurden in Stuttgart gemeldet. Die Bürgerbeauftragte des Landes, Beate Böhlen (Grüne), hat Diskriminierungsfälle bei der Polizei im Südwesten eingeräumt. "Es gibt Fälle der Diskriminierung, aber es gibt keine strukturelle Diskriminierung", sagte Böhlen den "Badischen Neuen Nachrichten" (Samstag).

Böhlen, die seit Oktober 2019 Bürgerbeauftragte des Landes ist, beobachtet nach Informationen der Zeitung auch strukturelle Mängel in einigen kommunalen Verwaltungen im Südwesten.

Stuttgart: Hunderte Menschen in Baden-Württemberg suchten Rat

Insgesamt suchten 2021 mehr Menschen Rat bei der Bürgerbeauftragten. 2021 wendeten sich 761 Menschen an sie, 2020 waren es 748. Böhlen hatte nach ihrer Wahl gesagt, sie wolle das Amt der Bürgerbeauftragten bekannter machen. Die Zunahme der eingegangenen Anliegen ist für sie dem Bericht zufolge ein Erfolg.

Jeder Bürger hat das Recht, sich schriftlich, elektronisch oder mündlich direkt an die Bürgerbeauftragte zu wenden. Sie soll bei Konflikten oder Problemen zwischen Verwaltung und Bürgern vermitteln. Dafür kann sie Landesregierung und Behörden um Auskünfte und Akteneinsicht ersuchen. Sie sind zur Amtshilfe verpflichtet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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