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Radweg und Bürgersteig: Wo E-Scooter fahren dürfen - und wo nicht


Radweg und Bürgersteig
Wo E-Scooter fahren dürfen - und wo nicht

Von dpa
22.06.2020Lesedauer: 1 Min.
So ist es richtig: E-Tretroller gehören erst einmal auf den Radweg.Vergrößern des BildesSo ist es richtig: E-Tretroller gehören erst einmal auf den Radweg. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Darf ich eigentlich mit dem E-Tretroller auf dem Bürgersteig fahren? Oder in der Fußgängerzone, wenn sie für Radler frei ist?

E-Scooter fahren legal nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Sie dürfen zudem getrennte und gemeinsame Geh- und Radwege nutzen, berichtet der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) im Rahmen einer Schwerpunktaktion.

Nur dann, wenn es solche Wege nicht gibt, dürfen die Tretroller auf der Straße fahren. Außerorts ist der Seitenstreifen der Fahrbahn zu nutzen. Tabu sind reine Gehwege und Fußgängerzonen. Das Schild "Radverkehr frei" gilt nicht für die Tretroller - denn sie gelten nicht als Fahrräder. Nur das zusätzliche Schild "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt E-Scooter auf beschilderten Gehwegen.

Im Rahmen der gemeinsamen Schwerpunktaktion"Wie kommst du an?"vom DVR und den Unfallkassen (UK) und Berufsgenossenschaften (BG) geht es unter anderem darum, wie Beschäftigte mit dem Einsatz oder der Kombination verschiedener Verkehrsmittel dazu beitragen können, Verkehrsunfälle zu vermeiden.

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