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E-Roller und E-Scooter: Welcher Führerschein wird benötigt?


Ratgeber
E-Roller und E-Scooter: Führerscheinvorschriften zusammengefasst

Von t-online
06.07.2025 - 04:00 UhrLesedauer: 2 Min.
Mittlerweile können E-Roller und E-Scooter überall gemietet werden.Vergrößern des Bildes
Mittlerweile können E-Roller und E-Scooter überall gemietet werden. (Quelle: https://pixabay.com/de/users/moovi_escooter-15562396/)
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E-Roller und E-Scooter sind in Städten inzwischen überall. Sie sind eine bequeme und umweltfreundliche Alternative zum Auto. Doch welchen Führerschein benötigen Nutzer?

E-Scooter und E-Roller sind aus dem Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken. Doch die rechtlichen Regelungen zur Führerscheinpflicht und Nutzung sorgen oft für Unsicherheit. Ein Überblick zeigt, welche Vorschriften gelten und worauf geachtet werden muss.

Diese E-Roller dürfen auch Jugendliche fahren

Grundsätzlich gilt, dass für E-Roller und E-Scooter mit einer Leistung von bis zu 4 kW (Kilowatt) und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h kein Führerschein benötigt wird. Diese Roller und Scooter dürfen auch von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren gefahren werden.

Übersteigt der E-Roller oder E-Scooter diese Leistung und dieses Tempo, ist ein Führerschein Voraussetzung, damit auf öffentlichen Straßen und Radwegen gefahren werden kann.

Führerschein für Fahrzeuge mit mehr als 20 km/h

Für E-Roller und E-Scooter mit einer Leistung von mehr als 4 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h wird in der Regel der Führerschein der Klasse AM benötigt. Um diesen Führerschein zu erwerben, müssen Interessierte mindestens 16 Jahre alt sein und eine Fahrprüfung absolvieren. Mit dem Führerschein der Klasse AM können E-Roller und E-Scooter mit einer Leistung von bis zu 25 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h gefahren werden.

E-Scooter mit mehr als 45 km/h

Für E-Roller und E-Scooter mit einer Leistung von mehr als 25 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h benötigen Sie einen Führerschein der Klasse A1. Damit Sie den Führerschein machen können, müssen Sie mindestens 17 Jahre alt sein und eine Fahrprüfung abschließen. Mit dem Führerschein der Klasse A1 darf man E-Roller und E-Scooter mit einer Leistung von bis zu 11 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h fahren.

Auch bei E-Rollern mit mehr als 60 km/h ist ein Führerschein nötig

Für E-Roller und E-Scooter mit einer Leistung von mehr als 11 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h benötigt man in der Regel den Führerschein der Klasse A2. Um diesen Führerschein zu erwerben, muss man mindestens 18 Jahre alt sein und eine Fahrprüfung absolvieren.

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Mit dem Führerschein der Klasse A2 darf man E-Roller und E-Scooter mit einer Leistung von bis zu 35 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 120 km/h fahren. Die Klasse A2 ist die höchste Führerscheinklasse für E-Roller und E-Scooter und ermöglicht das Fahren von nahezu allen gängigen E-Rollern und E-Scootern.

Hinweise zur rechtlichen Absicherung

Es ist wichtig, dass Fahrer den richtigen Führerschein für ihren E-Roller oder E-Scooter besitzen, um rechtlich abgesichert zu sein und keine Bußgelder zu riskieren. Zudem sind die Straßenverkehrsordnung und die geltenden Gesetze immer zu beachten, um sicher und verantwortungsvoll mit dem E-Roller oder E-Scooter unterwegs zu sein.

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