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Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2: Erklärung


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Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2: Erklärung

cb (CF)

Aktualisiert am 01.03.2012Lesedauer: 2 Min.
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Die Zulassungsbescheinigung in zwei Teilen.Vergrößern des Bildes
Die Zulassungsbescheinigung in zwei Teilen. (Quelle: dpa-bilder)

Seit dem 1. Oktober 2005 gilt für neuzugelassene Fahrzeuge in Deutschland die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2. Der erste Teil ersetzt den ursprünglichen Fahrzeugschein, der zweite Teil dagegen den Fahrzeugbrief.

Alte Dokumente behalten ihre Gültigkeit

Die Zulassungsbescheinigung Teil eins und zwei gilt wohl gemerkt nur für Fahrzeuge, die nach dem genannten Stichtag neu zugelassen werden. Fahrzeuge, die vorher bereits zugelassen waren, können weiterhin mit den alten Zulassungsdokumenten betrieben werden. Zu einem Umtausch sind Sie dementsprechend nicht verpflichtet. Möchten Sie dagegen Zubehör wie neue Reifen, eine neue Auspuffanlage oder einen neuen Spoiler eintragen lassen, werden Ihre bisherigen Dokumente höchstwahrscheinlich gegen die Zulassungsbescheinigung Teil eins und zwei ausgetauscht. Bei einem Halterwechsel oder einer Ummeldung fällt der Wechsel definitiv an. Werden die Zulassungsbescheinigungen ausgestellt, sind dabei Gebühren fällig. (Kfz-Brief und Kfz-Schein: Wichtig beim Gebrauchtwagenkauf)

Nicht beide Dokumente im Fahrzeug mitführen

Der Inhalt entspricht weitgehend der alten Form und auch im Umgang mit den neuen Dokumenten ändert sich nichts. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) müssen Sie zusammen mit Ihrem Führerschein im Fahrzeug mitführen und bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen. Können Sie die Zulassungsbescheinigung Teil eins nicht nachweisen, ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro bestraft werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) bewahren Sie dagegen am besten zu Hause auf. Sie gilt als eine Art „Geburtsurkunde“ für das jeweilige Fahrzeug und weist Sie als Verfügungsberechtigten über das Auto aus. Ein Irrglaube hingegen ist, dass die Zulassungsbescheinigung ein Eigentumsnachweis ist. Im Feld C.4c ist deutlich vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ Dieser Irrglaube ist allerdings nicht ganz unberechtigt: Zwar ist die Eigentumsübertragung eines Fahrzeugs auch ohne die Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil 2 möglich. Die ist allerdings trotzdem ein Indiz auf das zivilrechtliche Eigentum. Ein Erwerb ohne die Zulassungsbescheinigung Teil 2 kann kritisch werden. Sollte sich herausstellen, dass der Verkäufer gar nicht zum Übereignen des Fahrzeugs berechtigt war, hat der Käufer kein Eigentum erworben. In der Praxis ist die juristische Funktion als Indiz so wichtig, dass es zu diesem Irrglauben kommt. (Fahrzeugschein im Handschuhfach: Zahlt die Versicherung?)

Wichtigste Angaben in der Zulassungsbescheinigung

Zu den wichtigsten Angaben, die im Rahmen der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 angegeben sein müssen, gehören: Amtliches Kennzeichen, Anzahl der Vorbesitzer, Datum der Erstzulassung, Name und Anschrift des Inhabers der Zulassungsbescheinigung sowie sämtliche Angaben zum Fahrzeug - wie: Typ, Marke, Handelsbezeichnung, Farbe, Fahrgestellnummer, Hubraum, Nennleistung in PS/KW, Kraftstoffart und einige weitere.

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