Wann brauche ich einen Nachlassverwalter?
FΓΌr diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfΓ€ltig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Wenn Sie erben, kΓΆnnen Sie einen Nachlassverwalter einsetzen. Dieser ordnet das geerbte VermΓΆgen β und begleicht die Schulden des Erblassers. Das sollten Sie darΓΌber wissen.
Erben Sie etwas, kΓΆnnen Sie sich zunΓ€chst einmal freuen. Allerdings gilt bei einem Erbe auch: Es kann sein, dass es sehr kompliziert ist β oder gar absehbar, dass Sie Schulden erben.
In solchen FΓ€llen kann es sich anbieten, einen Nachlassverwalter einzusetzen. Wie das geht, was der kostet und was Sie noch beachten sollten, erklΓ€ren wir Ihnen.
Was ist ein Nachlassverwalter β und wann kann er sinnvoll sein?
Wenn Sie erben, kΓΆnnen Sie einen Nachlassverwalter beauftragen. Das ist dann sinnvoll, wenn der Nachlass ΓΌberschuldet ist β oder zumindest damit zu rechnen ist.
GrundsΓ€tzlich gilt: Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie das Gericht als Erben informiert, haben Sie nach Β§ 1944 des BΓΌrgerlichen Gesetzbuches (BGB) sechs Wochen Zeit, um sich einen Γberblick ΓΌber das Erbe zu verschaffen. Danach kΓΆnnen Sie das Erbe nicht mehr ausschlagen.
Allerdings kΓΆnnen Sie mit einer Nachlassverwaltung verhindern, dass Sie geerbte Schulden mit ihrem eigenen VermΓΆgen tilgen mΓΌssen. Wenn Sie in einer Erbengemeinschaft sind, mΓΌssen Sie den Antrag auf den Nachlassverwalter gemeinsam stellen.
- Beratung, Beglaubigung, Hinterlegung: Was kostet ein Testament?
Um den Antrag auf den Nachlassverwalter zu stellen, reicht ein formloses Schreiben, indem Sie Namen der Erblasser sowie Anschriften angeben. Allerdings kΓΆnnen Sie den Antrag auch gemeinsam mit einem Rechtspfleger am Nachlassgericht zu stellen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag unterschreiben.
In dem Antrag sollten Sie auch begrΓΌnden, warum Sie den Nachlassverwalter einsetzen mΓΆchten. Es reicht, wenn Sie schreiben, dass Ihr Nachlass sehr unΓΌbersichtlich ist und dadurch "die Befriedigung der NachlassglΓ€ubiger" (nach Β§ 1981 BGB) gefΓ€hrdet ist. Wenn Sie bereits ΓΌber Teile des Nachlasses eine Γbersicht haben, reichen Sie diese doch am besten mit.
Gut zu wissen: Die GlΓ€ubiger des Erblassers, die sogenannten NachlassglΓ€ubiger, kΓΆnnen ebenfalls einen Nachlassverwalter einsetzen. Der Nachlassverwalter hat gegenΓΌber den GlΓ€ubigern auch eine Auskunftspflicht ΓΌber den Nachlass. Auch ein Nachlasspfleger vom Nachlassgericht oder Testamentsvollstrecker kann einen Nachlassverwalter beauftragen.
Diese Aufgaben hat der Nachlassverwalter
Der Nachlassverwalter ist meist ein Rechtsanwalt oder Notar. Er schaut sich das Erbe an und ordnet den Nachlass. Konkret heiΓt das:
- Der Nachlassverwalter listet genau auf, was in dem Nachlass vorhanden ist.
- Der Verwalter erstellt anhand dessen ein Schuldenverzeichnis.
- AuΓerdem begleicht er mΓΆgliche Schulden des Erblassers direkt aus dem Nachlass.
Welche Rechte hat der Nachlassverwalter?
Ein Nachlassverwalter hat umfassende Rechte ΓΌber das Erbe. Zu Beginn seiner TΓ€tigkeit ΓΌbertragen Sie ihm das Erbe β und er muss es in Ihrem Sinne verwalten und sortieren. In Β§ 1985 BGB steht: "Der Nachlassverwalter hat den Nachlass zu verwalten und die Nachlassverbindlichkeiten aus dem Nachlass zu berichtigen."
Dabei wird er vom Nachlassgericht kontrolliert. Bei bestimmten GeschΓ€ften muss das Nachlassgericht auch zustimmen.
Sollte der Nachlassverwalter nicht in Ihrem Sinne handeln, oder sein Verhalten ist gar pflichtwidrig oder illegal, kΓΆnnen Sie beim Nachlassgericht beantragen, ihn abzusetzen. Das Gericht entscheidet dann, ob die VorwΓΌrfe stimmen β und wirft den Nachlassverwalter gegebenenfalls raus.
Was kostet der Nachlassverwalter?
Wie viel ein Nachlassverwalter kostet, lΓ€sst sich nicht pauschal sagen. Fest steht: Ein Nachlassverwalter darf nach Β§ 1987 BGB fΓΌr seine TΓ€tigkeit eine angemessene Bezahlung verlangen.
Meist setzt das Nachlassgericht die VergΓΌtung fΓΌr den Nachlassverwalter fest. Dieses einigt sich mit dem Nachlassverwalter entweder auf einen pauschalen Prozentbetrag β etwa drei Prozent der Erbmasse β oder auf einen angemessenen Stundenlohn.
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Was unterscheidet Verwalter, Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker?
Neben dem Nachlassverwalter gibt es auch den sogenannten Nachlasspfleger und den Testamentsvollstrecker. Doch wo liegen die Unterschiede?
Nachlasspfleger: Der Nachlasspfleger kommt zum Einsatz, wenn die Erben nicht aufzufinden sind β und soll den Nachlass solange verwalten, bis die Erben gefunden sind. Anders als ein Nachlassverwalter soll ein Nachlasspfleger aber die Erbmasse in der Regel nicht verkaufen oder umsortieren, sondern sie sichern. Ein Nachlasspfleger kann auch weitere Aufgaben ΓΌbernehmen. So kann er in bestimmten FΓ€llen eine Beerdigung organisieren oder den Hausrat des Erblassers auflΓΆsen.
Testamentsvollstrecker: Ein Testamentsvollstrecker ist β wie der Name erahnen lΓ€sst β bei einen Erbfall da, sofern ein Testament oder Erbvertrag vorliegt. Er wird etwa eingesetzt, um Streitigkeiten zwischen den Erben zu verhindern oder um das Erbe langfristig zu verwalten. Hier kΓΆnnen Sie lesen, welche Aufgaben der Testamentsvollstrecker sonst noch hat
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- advocado.de
- erbrecht-ratgeber.de
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