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Leuchtstofflampen: Am 25. Februar greift EU-Richtlinie zum Marktverbot


EU-Richtlinie greift
Aus für viele Leuchtstofflampen

Von dpa
Aktualisiert am 24.02.2023Lesedauer: 3 Min.
Verschiedene Leuchtstoffröhren: Lampen mit den Sockelformaten G5 (Typ T5), G13 (Typ T8) und G13 (Typ T12). Einige Unterarten dürfen ab dem 25. Februar EU-weit nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.Vergrößern des BildesVerschiedene Leuchtstoffröhren: Lampen mit den Sockelformaten G5 (Typ T5), G13 (Typ T8) und G13 (Typ T12). Einige Unterarten dürfen ab dem 25. Februar EU-weit nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. (Quelle: Wiki: Temdor / CC BY-SA 4.0 (creativecommons.org))
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Am 25. Februar endet die Übergangsfrist einer EU-Verordnung. Das bedeutet das Aus für einige Leuchtstoffröhren. Darum geht es.

Erinnern Sie sich noch an das Aus der beliebten Glühlampen? Schritt für Schritt durften sie nicht mehr in den Handel kommen. Seither hat die EU auch einige andere Lampenvarianten mit einem ähnlichen Marktverbot belegt. Ab 25. Februar 2023 trifft es eine weitere Gruppe, nämlich bestimmte Leuchtstofflampen. Das müssen Sie dazu wissen:

Warum werden die Leuchtstofflampen verboten?

Zunächst einmal: Man darf Leuchtstofflampen weiterhin nutzen und man wird sie vorerst auch noch kaufen können. Es ist den Firmen ab 25. Februar nur verboten, bestimmte Varianten dieses Leuchtmittels neu auf den EU-Markt zu bringen. Das bedeutet aber eben auch, dass man sie irgendwann nicht mehr kaufen kann.

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten begrenzen möchte. Dazu gehört Quecksilber in Leuchtmitteln.

Eigentlich gilt die Regelung schon seit über 15 Jahren. "Aber man konnte Ausnahmen beantragen, die dann gewährt wurden, wenn es keine alternative Technologie zu dem Zeitpunkt gab", sagt Jürgen Waldorf, Geschäftsführer des Fachverbands Licht und der Brancheninitiative "Licht.de". "Die Ausnahmen sind aber nicht verlängert worden."

Welche Leuchtmittel sind jetzt betroffen?

Nicht mehr auf den EU-Markt dürfen nun ringförmige Leuchtstofflampen kommen, die die Kennung T5 tragen. Außerdem sind Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel betroffen.

Übrigens: Man darf die jetzt betroffenen Modelle nicht mit den lange beliebten Energiesparlampen verwechseln, die auch zur Gruppe der Kompakten gehören. "Der Unterschied ist allerdings, dass bei Energiesparlampen die Elektronik, die zum Betrieb benötigt wird, im Sockel verbaut wird", erklärt Jürgen Waldorf.

"Bei anderen Leuchtstofflampen wird ein Vorschaltgerät benutzt, das nicht in der Lampe eingebaut ist, sondern sich innerhalb der Leuchte befindet." Aber auch diese Modelle dürfen schon seit 2021 in der EU nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Weitere Modelle werden schon im Sommer folgen. Weiterhin kann es laut Waldorf Ausnahmen für die Industrie geben, etwa bei Spezialleuchten für die Überprüfung von Autolacken.

Wie erkenne ich, ob meine Leuchtmittel betroffen sind?

"Eine klassische Leuchtstofflampe ist stabförmig oder rund", erklärt Waldorf. "Kompaktleuchtstofflampen sind meistens kleiner, eben schön kompakt. Das sind gebogene oder miteinander verbundene Röhren, die meistens auch dünner im Durchmesser sind." Oder anders gesagt: Die Kompaktleuchtstofflampe wirkt wie eine mehrfach gebogene normale Leuchtstofflampe.

Dazu kommen Kennungen wie T5, die für den Durchmesser der Röhre stehen. Im Fall der T5 sind es circa 15 Millimeter.

Was setze ich alternativ ein?

LED, genauer gesagt Retrofit-LED. Sie sehen aus wie die Leuchtstofflampen, die sie ersetzen sollen, und lassen sich in vielen Leuchten ohne weitere Anpassungen einfach so einsetzen.

Ausgenommen sind Leuchten mit einem elektronischen Vorschaltgerät oder Leuchten mit einer sogenannten Drossel, einem herkömmlichen magnetischen Vorschaltgerät, so Waldorf. "Diese Hinweise finden sich auch auf der Verpackung oder in der Gebrauchsanweisung der LED-Röhre. Oder besser man fragt beim Kauf nach."

Alternativ kann man die Leuchte verändern lassen. Ein Elektroinstallateur kann beispielsweise das Vorschaltgerät entfernen oder ersetzen und die Innenverdrahtung anpassen (Konversion genannt). Alternativ kann man das gesamte Innenleben einer Leuchte durch einen neuen LED-tauglichen Einsatz ersetzen (Upgrade).

Ob sich der Umbau vom Fachmann lohnt, muss man anhand der Kosten abwägen, die von Leuchte zu Leuchte variieren können. Und auch, ob es sich etwa um eine einfache Kellerleuchte handelt oder um ein teures Modell, an dem das Herz hängt. Waldorfs Tipp: Fotos von der Leuchte, von der Fassung und vom Typenschild machen und beides dem Profi zeigen.

"Ist die Leuchte bisher dimmbar, muss man schauen, ob der Dimmer auch mit der Ersatz-LED funktioniert. Es kann sein, dass die Leuchte nun flackert oder sich gar nicht mehr dimmen lässt", sagt der Lichtexperte.

Wie finde ich die richtige LED?

Die Wattzahl ist nicht mehr Auswahlkriterium. Stattdessen sollte man sich am Lumenwert orientieren, denn er steht für die Helligkeit eines Leuchtmittels. Ein hoher Lumenwert (lm) steht für hohe Helligkeit, so die Verbraucherzentralen. Welche Farbe eine Lampe hat, sagt der Kelvin-Wert (K) aus. Modelle mit 2.700 bis 3.300 Kelvin leuchten warmweiß, über 5.300 Kelvin gelten als tageslichtweiß.

Wird es weitere Produktionsverbote geben?

Ab 25. August trifft es die linearen Leuchtstofflampen T5 und T8. Gerade Letztere finden sich in vielen Privathaushalten, so Waldorf. Die T8 sind Röhren mit circa 25 Millimeter Durchmesser.

Kurz darauf, am 1. September, beginnt der Anfang vom Ende der Halogen-Pins (G4, GY6.35, G9). Gemäß der Ökodesign-Richtlinie der EU für mehr Energieeffizienz dürfen auch sie dann nicht mehr in der EU verkauft werden. "Sie kann ich ebenso einfach ersetzen, indem ich mir die entsprechende LED-Retrofit kaufe", rät Waldorf.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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