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Samstags Rasenmähen: Wann und wie lange darf ich Rasen mähen?


Bis zu 50.000 Euro Strafe
Samstags Rasenmähen: Nur zu bestimmten Zeiten erlaubt


Aktualisiert am 15.07.2023Lesedauer: 2 Min.
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Rasen mähen: Gartengeräte dürfen nur zu bestimmten Uhrzeiten in Betrieb genommen werden.Vergrößern des Bildes
Rasen mähen: Gartengeräte dürfen nur zu bestimmten Uhrzeiten in Betrieb genommen werden. (Quelle: photoschmidt/getty-images-bilder)

Um ein Bußgeld zu vermeiden, sind auch bei der Gartenarbeit bestimmte Vorschriften zu beachten. Sogar beim Rasenmähen sollten Sie sich besser an die Regeln halten.

Rasenmähen ist nicht immer gestattet. So dürfen Sie nur an Werktagen – also montags bis samstags – zwischen 6 und 20 Uhr Ihren Rasen mit dem Rasenmäher trimmen, erklärt der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Außerhalb dieser Zeiten gelten die Ruhezeiten. Dann muss in Wohngebieten der Rasenmäher im Gartenhäuschen, Geräteschuppen oder der Garage bleiben. Dasselbe gilt auch an Sonntagen und Feiertagen. An diesen Tagen dürfen Sie nicht einmal einen Rasenkantenschneider oder ähnliche Gartengeräte verwenden.
Übrigens: Auch bestimmte Mähroboter dürfen in Wohngebieten nicht innerhalb der Ruhezeiten in Betrieb genommen werden. Achten Sie hier auf die Herstellerangaben und in dem Zuge auch auf die Regelungen Ihres Bundeslandes beziehungsweise die Maschinenlärmschutzverordnung.

Beispiele für Immissionsrichtwerte

In allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebiete darf der Lärm am Tag den Wert von 55 Dezibel(A) nicht überschreiten; in der Nacht liegt die Grenze bei 40 Dezibel(A).
In reinen Wohngebiete darf der Lärm am Tag den Wert von 50 Dezibel(A), in der Nacht liegt die Grenze bei 35 Dezibel(A).
In Kurgebieten, der Nähe von Krankenhäusern, Pflegeanstalten darf der Lärm am Tag den Wert von 45 Dezibel(A) nicht überschreiten, in der Nacht liegt die Grenze bei 35 Dezibel(A).

Das ist samstags ebenfalls nicht erlaubt

Doch nicht nur das Rasenmähen ist innerhalb der Ruhezeiten nicht gestattet. Weiterhin dürfen Sie Ihren Grastrimmer beziehungsweise Rasentrimmer, Laubbläser oder -sammler sowie Ihren Freischneider, den Vertikutierer, die Heckenschere, den Motorhäcksler oder die Motorhacken nur an Werktagen zwischen 9 und 13 sowie zwischen 15 und 17 Uhr benutzen. Also alle Geräte, die Lärm machen – weitere können Sie der Maschinenlärmschutzverordnung entnehmen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Die Regelung gilt nur, wenn diese Geräte kein EU-Umweltzeichen haben. Ist es vorhanden, so dürfen Sie ebenfalls werktags zwischen 7 und 20 Uhr benutzt werden, also auch während der geltenden Mittagsruhe.

Info
Für besonders lärmintensive Rasenmäher kann es besondere Vorschriften geben; beispielsweise, dass diese auch nur zwischen 9 und 13 sowie zwischen 15 und 17 Uhr verwendet werden dürfen. Auch für Grundstücke, die sich beispielsweise in der Nähe eines Krankenhauses oder Hospizes befinden, gelten strengere Vorschriften. Beachten Sie hierbei unter anderem auch die Maschinenlärmschutzverordnung.

Darum drohen Bußgelder

Wird gegen das Gebot – also die Einhaltung der Ruhezeiten – verstoßen, drohen Bußgelder. Ihre Höhe ist von Bundesland zu Bundesland verschieden – kann sich aber auf bis zu 50.000 Euro belaufen.

Der Grund: Beim Rasenmähen handelt es sich um eine Lärmbelästigung und das wiederum ist eine Ordnungswidrigkeit. Der Verstoß gegen die Verordnung wird mit einer Geldbuße sanktioniert.

Tipp: Rücksichtnahme

Auch wenn Sie samstags bereits ab 7 Uhr Rasenmähen können, sollten Sie damit erst ab 9 Uhr beginnen – Ihren Nachbarn zuliebe. Diese freuen sich sicherlich, am Wochenende ausschlafen zu dürfen.

Auch während der Mittagszeit / Mittagsruhe – also zwischen 12 und 14 Uhr – sollten Sie den Rasenmäher lieber stehen lassen, da es sicherlich einige Anwohner gibt, die gerne einen Mittagsschlaf halten.

Rasenmähen während der Ruhezeiten

Wenn Sie einen manuellen Rasenmäher verwenden, der keine lauten Geräusche von sich gibt, können Sie sicherlich auch während der Ruhezeiten Ihren Rasen trimmen.

Verwendete Quellen
  • Haus & Grund Deutschland Pressemitteilung
  • Bußgeldkatalog.org
  • umwelt.nrw.de
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