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Sorgerechtsfrage: Kinder haben Mitspracherecht


Scheidungskinder
Sorgerechtsfrage: Kinder haben Mitspracherecht

sk (CF)

19.12.2013Lesedauer: 1 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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Viele Kinder leiden unter der Scheidung der Eltern, besonders dann, wenn es zu einem Streit ums Sorgerecht geht. Ein Urteil soll es den Kleinen jetzt einfacher machen, auch die eigenen Vorstellungen durchzusetzen.

Kinder dürfen beim Sorgerecht mitreden

Früher war es für die Eltern und auch für die Gerichte einfach. Die Gerichte urteilten über das Sorgerecht und die Eltern als auch die Scheidungskinder mussten sich mit diesem Urteil abfinden. Besonders für die Kinder war es aber oftmals schwer zu akzeptieren, dass sie zum Beispiel den getrennt lebenden Elternteil nicht mehr sehen konnten, wenn dieser in eine andere Stadt oder sogar vielleicht ins Ausland zog.

Jetzt ist es für das Kind deutlich einfacher geworden, denn es gibt das Mitspracherecht. Nach einem Urteil des höchsten deutschen Gerichts, des Bundesgerichtshofs, können auch jüngere Kinder nicht mehr dazu gezwungen werden, mit dem Vater oder mit der Mutter wegzuziehen, sie dürfen vielmehr entscheiden, bei wem sie nach der Scheidung leben wollen.

Das neue Sorgerecht

Das neue Mitspracherecht des Kindes sieht vor, dass das Kind befragt werden muss, bei welchem Elternteil es bleiben möchte, wenn der Vater oder die Mutter nach der Scheidung wegziehen will. Hat die Mutter das Sorgerecht und will mit ihrem neunjährigen Kind vielleicht zu ihrem neuen Lebenspartner nach England ziehen, dann hat das Kind das Recht sich zu weigern, sie zu begleiten.

Viele Kinder wollen nach einer Scheidung in ihrem gewohnten Umfeld bleiben, die Freunde und Klassenkameraden nicht verlassen. Nach dem Urteil des BGH können Kinder in diesem Fall von ihrem Mitspracherecht Gebrauch machen und beim Vater in Deutschland bleiben.

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