Siegfried Buback, Verena Becker - Foto-Serie

Am 7. April 1977 wird der damalige Generalbundesanwalt Siegfried Buback in seinem Dienstwagen von der RAF ermordet. Es war die erste Tat der RAF-Anschlagsserie 1977 und sozusagen Auftakt für den Deutschen Herbst.

Eine grafische Rekonstruktion des Attentats.

Buback war für die linksgerichtete Terrorszene damals ein exponierter Repräsentant des "Polizeistaats", noch dazu mit NSDAP-Vergangenheit.

Bundeskanzler Helmut Schmidt bezeichnet den hervorragenden Juristen bei der Trauerfeier allerdings als "harten Kämpfer für das Recht, für die demokratische Grundordnung, für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland".

Kurz nach dem Attentat in Karlsruhe bekennt sich ein "Kommando Ulrike Meinhof" zur Tat. Wegen des Mordes verurteilt werden schließlich die RAF-Terroristen Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt.

Dabei ist bis heute nicht geklärt, wer auf dem Motorrad saß, und noch weniger, wer tatsächlich die tödlichen Schüsse abgegeben hat.

Fahndungsplakat von Verena Becker aus den 70er-Jahren: Bei ihrer Festnahme im Mai 1977 wurde die Tatwaffe sichergestellt, die für den Buback-Mord verwendet worden war.

Verena Becker wurde Ende 1977 zwar zu lebenslanger Haft verurteilt - aber nicht wegen des Buback-Attentats, sondern wegen einer Schießerei mit zwei Polizisten.

Buback-Sohn Michael Buback stellte Nachforschungen an, die maßgeblich dazu beigetragen haben, dass 2010 ein neuer Strafprozess gegen Verena Becker begann.

Anders als erhofft tragen weder Verena Becker im Verfahren noch der Prozess selbst dazu bei, ihre Rolle bei dem Attentat und damit ein Stück RAF-Geschichte zu erhellen. Der Mord wird ihr nicht nachgewiesen, aber wegen Beihilfe wird sie verurteilt.