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Berlin: Vater filmt Tochter und Freundinnen in Dusche – fünfeinhalb Jahre Haft


Ein Mädchen missbraucht
Vater filmt Tochter und Freundinnen in Dusche – fünfeinhalb Jahre Haft

Von dpa
22.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Ein Schild am Gericht: Ein Mann ist dort am Dienstag verurteilt worden.Vergrößern des BildesEin Schild am Gericht: Ein Mann ist dort am Dienstag verurteilt worden. (Quelle: STPP/imago images)
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Er stellte eine Kamera mit Fokus auf die Dusche auf, dann filmte er die nackten Kinder. Ein Vater ist unter anderem dafür nun verurteilt worden.

Ein Vater, der seine Tochter und zwei ihrer Freundinnen heimlich beim Duschen gefilmt und eine der Schülerinnen missbraucht haben soll, ist zu insgesamt fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Das Berliner Landgericht sprach den 53-Jährigen am Dienstag unter anderem des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs, der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches sowie der Herstellung und des Besitzes von Kinderpornografie schuldig.

Der Angeklagte habe Kinder im Alter von etwa 12 und 13 Jahren, die bei ihm zu Gast waren und ihm vertrauten, im Badezimmer mit versteckter Kamera gefilmt, hieß es im Urteil. Zu den Taten sei es vor mehr als fünf Jahren in seiner Wohnung in Berlin-Hellersdorf gekommen.

53-Jähriger legte Teilgeständnis ab

Mit einer der damaligen Schülerinnen habe er sich im Frühjahr 2018 getroffen, die "emotional schwierige Situation des Mädchens ausgenutzt" und sie missbraucht. Zudem habe die Polizei in der Wohnung des Mannes im August 2021 auf Datenträgern rund 3.400 kinderpornografische Bilder entdeckt.

Der 53-Jährige hatte ein Teilgeständnis abgelegt und heimliche Aufnahmen beim Duschen sowie den Besitz von Kinderpornografie zugegeben. Warum er im Badezimmer eine Kamera mit Fokus auf die Dusche installiert hatte, könne er nicht mehr erklären, sagte der Angeklagte. Die Nackt-Aufnahmen habe er sich später nicht mehr angesehen. Den Vorwurf des Kindesmissbrauchs wies er zurück.

In das Urteil wurde eine 2018 gegen den Mann ergangene Strafe von neun Monaten Haft auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes einbezogen. Mit der verhängten Gesamtstrafe folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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