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Letzte Generation | "Kriminelle Vereinigung": Aktivisten bereiten Klage vor


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"Letzte Generation" bereitet nach Razzia Klage vor

Von Jannik Läkamp

26.05.2023Lesedauer: 2 Min.
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Ein Polizist löst einen Aktivisten von der Fahrbahn (Archivbild): Die "Letzte Generation" bereitet eine Klage vor. (Quelle: IMAGO/Stefan Zeitz)

Normalerweise werden Mitglieder der "Letzten Generation" angeklagt, nicht andersherum. Doch nun wollen sie wohl die Seite im Gerichtssaal wechseln. Denn die Aktivisten bereiten eine Unterlassungsklage vor.

Ist die "Letzte Generation" eine kriminelle Vereinigung oder nicht? Diese Frage beschäftigt aktuell die Münchner Staatsanwaltschaft und wohl bald auch die Gerichte. Aufschlag für diese Frage war eine bundesweite Razzia am Mittwoch.

Wenig überraschend hat die "Letzte Generation" zu diesem Thema eine klare Meinung. Denn nun wollen die Aktivisten fordern, nicht mehr so genannt werden zu dürfen. Wie ein Sprecher der Gruppierung am Freitagnachmittag t-online mitteilte, bereitet die "Letzte Generation" eine Unterlassungsklage vor. Der Begriff "kriminelle Vereinigung" soll nicht mehr im Zusammenhang mit den Aktivisten genannt werden dürfen.

Da die Ermittlungen aktuell noch laufen und die Aktivisten daher offensichtlich noch nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft worden sind, dürfte die Klage vor Gericht zunächst recht gute Chancen haben. Abzuwarten bleibt dann jedoch immer noch, wie die Gerichte im Zusammenhang mit der Razzia entscheiden.

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Gegen wen genau die Klage gerichtet sein soll und wann sie eingereicht wird, sagte der Sprecher zunächst nicht. Womöglich könnte sie sich jedoch an das bayerische Landeskriminalamt (BLKA) richten. Der Behörde war zuvor eine folgenschwere Panne unterlaufen.

Direkt nach der Razzia übernahm das BLKA die Website der "Letzten Generation" und platzierte im Auftrag der Münchner Generalstaatsanwaltschaft einen Warnhinweis: "Die 'Letzte Generation' stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar", war dort zu lesen. "Achtung: Spenden an die 'Letzte Generation' stellen mithin ein strafbares Unterstützen der kriminellen Vereinigung dar!", hieß es weiter. (Mehr dazu lesen Sie hier)

Das ist problematisch, denn solange kein Gericht festgestellt hat, ob es sich bei den Klimaaktivisten tatsächlich um eine kriminelle Vereinigung handelt, gilt die Unschuldsvermutung. Bislang richterlich bestätigt ist lediglich ein "Anfangsverdacht".

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