Berlin EC-Karten aus der Post gefischt: Mehrjährige Haftstrafe
Berlin (dpa/bb) – Weil er im großen Stil EC-Karten aus der Post abgefangen und mit einem Komplizen eingesetzt hatte, muss ein 26-Jähriger ins Gefängnis. Eine Strafe von insgesamt fünfeinhalb Jahren Haft wegen Computerbetrugs hat das Berliner Landgericht am Mittwoch gegen den Mann verhängt. Einbezogen in die Entscheidung wurden demnach zwei frühere Verurteilungen zu Freiheitsstrafen. Der 26-Jährige hatte gestanden.
Der Angeklagte nutzte laut Ermittlungen eine Tätigkeit bei einem Subunternehmen der Deutschen Post und verschaffte sich so Zugang zu Verteilerkästen, in denen zuzustellende Sendungen zwischengelagert wurden. Im April und Mai 2019 habe er Briefe mit EC-Karten sowie mit zeitversetzt versandten PIN-Nummern an sich gebracht. Mit seinem gesondert verfolgten Bruder habe er mit den entwendeten Karten Geld an Bankautomaten abgehoben, so die Anklage. Es sei ein Schaden von rund 20 000 Euro entstanden.
Das Gericht sah 30 Fälle des vollendeten und acht Fälle des versuchten Computerbetrugs als erwiesen an. Die Richter ordneten neben der Haftstrafe noch die Einziehung von Wertersatz in Höhe des entstandenen Schadens an.
Der 26-Jährige hatte in seinem Geständnis erklärt, er sei damals ohne Unrechtsbewusstsein gewesen. Nachdem bei ihm eine schwere Erkrankung diagnostiziert worden sei, habe er das Leben genießen wollen. Er sei davon ausgegangen, dass die Banken den Schaden übernehmen würden.
Die Staatsanwältin hatte eine Gesamtstrafe von sechseinhalb Jahren unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung wegen Betrugs sowie einer mehrjährigen Haftstrafe nach Wohnungseinbrüchen gefordert. Die Verteidigerin plädierte auf insgesamt fünf Jahre und drei Monate Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.