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Strafverfahren | Anwalt hatte keine Zulassung: BGH hebt Urteil auf


Strafverfahren
Anwalt hatte keine Zulassung: BGH hebt Urteil auf

Von dpa
Aktualisiert am 30.09.2022Lesedauer: 1 Min.
GerichtVergrößern des BildesAkten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. (Quelle: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Weil dem Pflichtverteidiger die Zulassung fehlte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Landgerichts Bochum in einem Strafverfahren aufgehoben. Das Gericht hatte nach einem langwierigen Verfahren im Dezember 2021 neuneinhalb Jahre Haft gegen einen Angeklagten verhängt. Er wurde unter anderem wegen Raubes, Diebstahls und versuchter Anstiftung zur Falschaussage verurteilt. Jedoch hatte zu dem Zeitpunkt sein beim Urteilsspruch anwesender Verteidiger keine Zulassung als Rechtsanwalt mehr. Der BGH verwies den Fall daher zu einer neuen Verhandlung an das Landgericht zurück. Die "WAZ" berichtete.

Nach Informationen des Landgerichts sitzt der Mann weiter in Untersuchungshaft. Der Prozess war seinerzeit aufwendig. Nach sieben Verhandlungstagen wurde er wegen einer Erkrankung gestoppt. Nach weiteren zehn Prozesstagen erging am 10. Dezember 2021 das Urteil. Das Landgericht hatte 44 Zeugen gehört. Der Anwalt war seit dem 2. Dezember nicht mehr zugelassen, der BGH nannte ihn einen "Scheinverteidiger". Aus dem Beschluss des Gerichts geht hervor, dass die Revision auf eine weitere Pflichtverteidigerin zurückgeht.

Die Staatsanwaltschaft Bochum ist unterdessen in dem Fall aktiv geworden. Gegen einen ehemaligen Rechtsanwalt werde wegen Missbrauchs von Berufsbezeichnungen und Strafvereitelung ermittelt, sagte ein Sprecher am Donnerstag auf Anfrage.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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