Impfbescheinigungen ohne Corona-Impfung: Arzt muss in Haft

Ein Arzt aus Recklinghausen, der Corona-Impfungen bescheinigt hat, ohne geimpft zu haben, ist zum zweiten Mal zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Urteil der Richter am Landgericht Bochum am Donnerstag: zwei Jahre und drei Monate Haft. Der Angeklagte hatte gestanden, den Corona-Impfstoff zwar bezogen, aber nicht eingesetzt zu haben. Trotzdem hatten seine Patienten die entsprechenden Aufkleber, Stempel und Unterschriften in ihren ImpfpΓ€ssen erhalten.
Der 67-jΓ€hrige Mediziner war schon im Juni diesen Jahres wegen gleich gelagerter FΓ€lle zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Aus beiden Strafen muss nun eine andere Kammer nachtrΓ€glich eine Gesamtstrafe bilden. Der Arzt wurde wegen "Schein-Impfungen" in insgesamt rund 400 FΓ€llen verurteilt.
"Der Angeklagte war allenfalls berechtigt, Impfungen abzulehnen, aber nicht, unrichtige Impfzeugnisse auszustellen", sagte Richterin Petra Breiwisch-Lepping bei der UrteilsverkΓΌndung. Ihm sei es jedoch darauf angekommen, seinen Patienten die Vorlage einer Impfdokumentation zu ermΓΆglichen. "Wir verkennen nicht, dass er den Leuten helfen wollte", so die Richterin. "Doch auch fΓΌr den Angeklagten gelten Gesetze."
In beiden Prozessen wurde der Mann wegen Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse und VerstoΓes gegen das Infektionsschutzgesetz verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskrΓ€ftig. Der Mediziner saΓ bis Donnerstag in U-Haft, kam aber nach dem Urteilsspruch vorerst auf freien FuΓ.
- Nachrichtenagentur dpa