Revision Urteil nach Hausexplosion: Bundesgericht hebt Strafhöhe auf
In der Sache hat das Landgericht Bochum ein richtiges Urteil gesprochen. Bei der Strafhöhe aber sehen die Richter in Karlsruhe ein Problem. Diese wird nun neu verhandelt.
Rund anderthalb Jahre nach einer verheerenden Hausexplosion mit einer Toten in Bochum hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des Landgerichts zum Strafmaß aufgehoben. Jetzt muss eine andere Kammer über die Strafhöhe neu verhandeln, wie der BGH in Karlsruhe mitteilt. Nach Überzeugung der Richter hatte das Gericht in Bochum in seine Entscheidung nur unzureichend einfließen lassen, dass der im Oktober 2023 verurteilte Vorarbeiter nicht vorbestraft ist.
Das Landgericht hatte den damals 51-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässigen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Beim Schulspruch war die Revision des Mannes nicht erfolgreich. Beim Strafmaß aber sieht Karlsruhe Fehler. "Der mildernde Umstand, dass der Angeklagte unbestraft ist, hat die Strafkammer (...) nicht mit dem ihm nach den Urteilsgründen gebührenden Gewicht bei der Strafzumessung berücksichtigt", heißt es zur Zurückweisung nach Bochum.
Der Bautrupp des Angeklagten hatte einen Bohrer eingesetzt, der sich horizontal durch den Untergrund arbeitete – quer unter einer Straßenkreuzung hindurch. Das war laut Urteil aufgrund der dort verlegten Gasleitungen jedoch nicht erlaubt. Obwohl einer der Arbeiter Gasgeruch wahrgenommen hatte, wollte der Vorarbeiter die Stelle erst am nächsten Morgen mit einem Bagger öffnen. Bereits kurze Zeit später hatte sich das ausströmende Gas unterirdisch ausgebreitet - bis in das Haus, das später durch einen Zündvorgang explodierte. Die 61-jährige Hausbesitzerin wurde tot aus den Trümmern geborgen, ihr 35 Jahre alter Sohn wurde verletzt.
- Nachrichtenagentur dpa