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Mutter soll Säugling misshandelt haben: Prozessauftakt


Bonn
Mutter soll Säugling misshandelt haben: Prozessauftakt

Von dpa
19.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Justitia mit verbundenen AugenVergrößern des Bildes
Ein Relief zeigt das Haupt der Justitia mit verbundenen Augen. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa)
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Vor dem Bonner Landgericht hat am Freitag ein Prozess gegen eine 27 Jahre alte Mutter begonnen, die ihren Säugling schwer misshandelt haben soll. Ihr werden gefährliche und schwere Körperverletzung sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen. Die Angeklagte ist Mutter von drei Kindern.

Sie ist angeklagt, in einem Zeitraum von fünf Tagen im Februar 2019 mit stumpfen Gegenständen gegen den Kopf ihrer neugeborenen Tochter geschlagen zu haben. Dies habe zu zwei Brüchen in der Schädeldecke geführt. Darüber hinaus diagnostizierten Mediziner neben zahlreichen Hämatomen weitere Brüche der Schienbeine und des linken Oberarms. Schließlich soll die Mutter den Säugling auch so geschüttelt haben, dass es zu einem Hirntrauma gekommen sei. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass die Hirnschäden des Mädchens durch die massive Gewalteinwirkung irreparabel sind.

Zu Beginn des Prozesses räumte die Angeklagte in einer von ihrer Verteidigerin vorbereiteten Einlassung ein, "schlimme Schuld" auf sich geladen zu haben. Demnach sei es durch eine Mischung aus Schlafentzug, massiven Kopfschmerzen, Tabletten und Überforderung zu der Misshandlung der Tochter gekommen, behauptete die 27-Jährige.

Nach unentwegtem Schreien des Säuglings, aber auch ihres eineinhalb Jahre älteren Sohnes sei sie irgendwann ausgerastet, habe das Kind am rechten Arm gehalten und "extrem geschüttelt". Erst durch ein Knacken, das sie im Arm des Kindes gehört habe, sei sie "aus dem Wutanfall wieder aufgewacht".

Tage zuvor sei ihr das Kind, nachdem ihr schwarz vor Augen geworden sei, aus der Hand gerutscht. Das Baby sei mit dem Kopf auf eine Tischplatte aufgeschlagen und schließlich auf den Boden gefallen. Auf die Idee, dass das Mädchen hierdurch schwer verletzt worden sei, sei sie nicht gekommen.

"Ich kann mir nicht verzeihen, dass ich nicht früher Hilfe geholt habe", sagte die Mutter. "Aber ich hatte Panik, dass das Jugendamt mir meine beiden Kinder wegnimmt, so wie Jahre zuvor bereits die erste Tochter."

Erst am 21. Februar 2019 hatte die Angeklagte schließlich ihre kleine Tochter zur Kinderärztin gebracht. Da akute Lebensgefahr bestand, schickte die Medizinerin die Angeklagte und ihr Kind umgehend weiter zur Notaufnahme der Uniklinik. Damals erzählte die Mutter, die Verletzungen stammten ausschließlich von einem Unfall.

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