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Grillen in Braunschweig: Fünf öffentliche Plätze – Regeln und Verbote


In Parks und an Seen
Grillen mit Aussicht: Diese Plätze sind jetzt besonders gefragt

Von t-online, tzo

14.05.2025 - 08:53 UhrLesedauer: 2 Min.
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Grillen im Freien (Symbolbild): In Braunschweig gibt es dafür zahlreiche Möglichkeiten. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Oleksandr Latkun/imago)
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In Braunschweig darf auf Wiesen und in Parks gegrillt werden – mit Rücksicht auf andere. Diese fünf Grillplätze bieten sogar Sitzgelegenheiten.

Sobald das Wetter wärmer wird, zieht es viele Menschen ins Freie – und der Duft von Gegrilltem liegt in der Luft. Auch in Braunschweig nutzen viele die sonnigen Tage für ein Picknick im Park oder ein spontanes Grilltreffen mit Freunden.

Wer dabei seinen eigenen Grill mitbringt, darf diesen auf öffentlichen Grünflächen grundsätzlich aufstellen – ob auf Wiesen oder in Parks. Vorausgesetzt, die wichtigsten Regeln werden beachtet. Besonders praktisch: An fünf Orten in der Stadt gibt es sogar öffentliche Grillplätze mit Sitzgelegenheiten, die kostenlos genutzt werden dürfen.

Braunschweig: Diese fünf Orte bieten Grillplätze mit Ausstattung

Im Schul- und Bürgergarten am Dowesee steht während der Öffnungszeiten (ganzjährig ab 9 Uhr) ein zentraler Grill mit Sitzmöglichkeiten bereit. An der Ostseite des Ölper Sees gibt es zwei höhenverstellbare Rechteckgrills sowie Tische und Bänke für Gruppen mit bis zu 25 Personen. Der Platz wurde wegen Beschwerden von Anwohnern über Lärm- und Geruchsbelästigungen hierhin verlegt. Im Heidbergpark steht ein Rundgrill zur Verfügung, ergänzt durch mehrere Sitzgelegenheiten für mindestens 18 Personen.

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Auch im Prinzenpark und im Bereich "Im Ganderhals" am Anfang des Westparks finden sich höhenverstellbare Grills und rustikale Bänke aus Baumstämmen. Diese Plätze sind für Gruppen bis etwa 16 Personen geeignet.

Regeln für sicheres Grillen im Freien

Wer im Park grillt, muss sich an grundlegende Sicherheitsregeln halten. Die Feuerstelle muss stets von einer volljährigen und verantwortlichen Person beaufsichtigt werden – besonders wenn Kinder in der Nähe sind. Erlaubt sind ausschließlich Grillkohle und handelsübliche Grillanzünder. Lagerfeuer, das Verbrennen von Abfällen oder Ästen sowie das Abbrechen von Zweigen sind verboten und gelten als Ordnungswidrigkeit.

Auch beim Müll gibt es klare Vorgaben: Abfälle und Kohlereste gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Sind diese voll, müssen Nutzer ihren Müll mitnehmen. Laute Musik oder übermäßiger Lärm sind unerwünscht – andere Parkbesucher und Anwohner sollen nicht gestört werden.

Bei Trockenheit kann das Grillen untersagt werden

Gegrillt werden darf täglich zwischen 9 und 22 Uhr. Bei hoher Brandgefahr – ab Stufe 4 des Graslandfeuerindex – wird das Grillen im Freien jedoch untersagt. Die Stadt appelliert an alle Grillfreunde, sich rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst zu verhalten.

Verwendete Quellen

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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