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Amtsgericht Sulingen verurteilt Mann wegen Kinder- und Tierpornografie


Er verschickte Tierpornografie
Mann bittet Freundin um Nacktfotos ihrer Tochter – Urteil

Von t-online, MAS

22.12.2022Lesedauer: 2 Min.
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zu einem Gericht zu sehen (Symbolbild) In Sulingen ist ein 26-jähriger Mann verurteilt worden.Vergrößern des Bildes
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zu einem Gericht zu sehen (Symbolbild: In Sulingen ist ein 26-jähriger Mann verurteilt worden. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild/dpa)
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Bizarrer Fall vor dem Amtsgericht Sulingen: Ein Mann hat eine Freundin um pornografische Bilder ihrer Tochter gebeten. Doch nicht nur das.

Ein 26-jähriger Mann aus der Region Sulingen (Landkreis Diepholz) ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, tierpornografisches Material erstellt und versucht zu haben, an kinderpornografische Bilder zu gelangen.

Wie die "Kreiszeitung" berichtet, sei eine 33-jährige Frau als Zeugin geladen gewesen, die den 26-Jährigen zuvor angezeigt hatte. Sie hatte gemeinsam mit ihrem Ehemann eine Vierecksbeziehung zum Angeklagten und seiner Freundin.

Angeklagter schickt tierpornografisches Bild

Während eines Chats habe der 26-Jährige Fantasien geäußert, die sich auf die fünfjährige Tochter der 33-Jährigen bezogen und um Nacktaufnahmen des Mädchens gebeten. "Zur Verdeutlichung seiner Vorstellungen schickte er ihr anschließend aus dem Internet gezogene pornografische Fotos mit entsprechenden Posen erwachsener Frauen", so die "Kreiszeitung".

Die Zeugin hätte nie in Erwägung gezogen, der Bitte nachzukommen, heißt es. Zudem schickte der Angeklagte der 33-Jährigen ein tierpornografisches Bild, das der Angeklagte von seinem eigenen Hund aufgenommen hatte.

Bei dem Angeklagten wurde in 2006 eine auf "Lernschwäche beruhende Intelligenzminderung" diagnostiziert. Pädophilie sei jedoch nicht erwiesen worden. Der 26-Jährige, der überwiegend seinen Rechtsanwalt für sich sprechen ließ, räumte die Vorwürfe größtenteils ein und gab an, sich weiter um therapeutische Hilfe zu bemühen.

26-Jähriger bekommt Bewährungshelfer

Die Staatsanwaltschaft beantragte für den 26-Jährigen eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die aufgrund positiver Faktoren wie Geständnis, keinerlei Vorstrafen und insgesamt günstiger Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt werden könne, so die "Kreiszeitung". Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten schließlich zur von der Staatsanwaltschaft beantragten Freiheitsstrafe. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Der 26-Jährige bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt.

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