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Oldenburg: Eltern vor Gericht – schwere Körperverletzung gegen Tochter?


Von Eltern geschüttelt?
Mädchen nach Hirnblutung schwerbehindert

Von dpa
Aktualisiert am 09.10.2023Lesedauer: 2 Min.
imago 83069337Vergrößern des BildesDas Landgericht in Oldenburg (Symbolbild): Den Eltern wird schwere Körperverletzung vorgeworfen.
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Seit Montag stehen die Eltern eines Kindes vor Gericht – sie sollen durch Schütteln eine Hirnblutung ausgelöst haben. Seitdem ist ihre Tochter schwerbehindert.

Wegen schwerer Körperverletzung an ihrem Baby müssen sich seit Montag die Eltern vor dem Landgericht Oldenburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 39-jährigen Vater und der 36-jährigen Mutter vor, dafür verantwortlich zu sein, dass ihre Tochter 2019 eine durch Schütteln verursachte Gehirnblutung erlitten hat. Seitdem habe das Kind eine schwere dauerhafte Behinderung. Es lebt inzwischen in einer Pflegefamilie.

Beide Angeklagten bestritten, das Kind zu heftig geschüttelt zu haben. Der Vater gab an, dass möglicherweise ein Sturz des Kindes aus seinen Armen für die Hirnblutung verantwortlich sein könne. Bei dem Unfall Ende Dezember 2018 habe er das Kind im Fallen noch an einem Bein zu fassen bekommen und es ruckartig hochgezogen. Über Folgeschäden habe er in dem Moment nicht nachgedacht.

Mund-zu-Mund-Beatmung schlug fehl

Der Angeklagte sagte, ihm tue "die ganze Situation sehr leid". Das Kind habe ein "sehr trauriges Schicksal erlitten". Die inzwischen getrennten Eltern waren Anfang Januar 2019 mit dem damals sieben Monate alten Säugling beim Kinderarzt gewesen, weil es erbrochen hatte. Der Mediziner diagnostizierte einen Magen-Darm-Infekt. Einen Tag später erbrach nach Aussage der Mutter das Kind erneut in der Familienwohnung in Delmenhorst und regte sich nicht mehr. "Ich dachte, ich hätte ein totes Kind im Arm", sagte die Angeklagte.

Der Vater des Kindes habe versucht, es mit einer Mund-zu-Mund-Beatmung wiederzubeleben. Das Baby habe sich aber nicht geregt. Keiner der beiden wollte sich daran erinnern, bei dem Rettungsversuch das Kind geschüttelt zu haben. Dies hatten die beiden in früheren Aussagen etwa gegenüber dem Jugendamt nicht ausgeschlossen.

Eltern hatte keine ausreichende Erklärung

Auf dem Weg ins Krankenhaus sei das Kind wieder aufgewacht, sagte die Angeklagte. Nach der Entlassung aus der Klinik habe das Kind gekrampft und sei nicht ansprechbar gewesen. Erst daraufhin sei in der Klinik die Hirnblutung diagnostiziert und das Jugendamt eingeschaltet worden. Eine damalige Mitarbeiterin des Jugendamtes sagte, sie habe damals von den Eltern keine ausreichende Erklärung dafür bekommen, wie es zu der Hirnblutung gekommen sei.

Drei Monate später wurde das Kind mit einer erneuten Hirnblutung ins Krankenhaus eingeliefert und musste operiert werden. Obwohl den Eltern verdeutlicht worden sei, dass sie mit dem Kind sehr vorsichtig umgehen müssten, hat die Mutter das Kind im Krankenzimmer laut Anklage geschüttelt. Dies habe aber zu keiner weiteren Verletzung geführt. Die Mutter sagte vor Gericht, sie habe das damals elf Monate alte Kind lediglich in den Schlaf wiegen wollen. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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