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Bremen: Corona-Testpflicht für Beschäftigte tritt in Kraft


Zweimal pro Woche
Testpflicht für Beschäftigte in Bremen tritt in Kraft

Von dpa
Aktualisiert am 10.05.2021Lesedauer: 1 Min.
Ein Corona-Test wird durchgeführt (Symbolbild): In Bremer Unternehmen müssen Arbeitnehmer das Test-Angebot annehmen.Vergrößern des BildesEin Corona-Test wird durchgeführt (Symbolbild): In Bremer Unternehmen müssen Arbeitnehmer das Test-Angebot annehmen. (Quelle: Robert Michael/dpa-bilder)
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Nachdem in Bremen eine Corona-Testpflicht in Unternehmen beschlossen wurde, tritt diese nun in Kraft. So sollen Arbeitnehmer geschützt werden, die nicht in Homeoffice arbeiten können.

Beschäftigte in der Stadt Bremen und in Bremerhaven müssen von diesem Montag an zweimal in der Woche einen Corona-Selbsttest machen. Das Bundesland Bremen hatte im Alleingang auf Landesebene diese Corona-Testpflicht in Unternehmen und Verwaltungen eingeführt.

"Eine echte Testpflicht dient dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht im Homeoffice arbeiten können", begründete Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD) die Entscheidung nach dem Kabinettsbeschluss Ende April. Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen, müssen sich ebenfalls regelmäßig testen.

Bundesweit sind die Arbeitgeber durch die Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, zweimal in der Woche einen Corona-Selbsttest anzubieten. In Bremen sind die Beschäftigten jetzt verpflichtet, dieses Angebot auch anzunehmen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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