Bremen Bremer Innenbehörde: Kein Pferderennen am Karfreitag
Am Karfreitag wird es in Bremen kein Pferderennen geben. Über eine entsprechende Entscheidung informierte die Innenbehörde am Dienstag den Rennverein, der diesen Tag (15. April) ursprünglich für die Veranstaltung geplant und dafür auch eine Genehmigung der Wirtschaftsförderung erhalten hatte. Allerdings sei der Karfreitag als "stiller Feiertag" vom Gesetzgeber besonders geschützt, begründete die Innenbehörde ihre Entscheidung. Aufgrund der eindeutigen Rechtslage könne keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Der Verein wolle nun auf den Karsamstag ausweichen. Am geschützten Karfreitag dürfen von 6.00 bis 21.00 Uhr keine sportlichen oder ähnlichen Veranstaltungen gewerblicher Art stattfinden. An dem Tag gedenken Christen weltweit der Kreuzigung Jesu Christi.