Mordversuch im Wald BGH: Urteil gegen Dortmunder Serienmörder rechtskräftig
Der damals 18-Jährige hatte einen 23-Jährigen aus heiterem Himmel in einem Wald mit einem Messer angegriffen. Er wollte als Serienmörder gelten.
Das Urteil wegen versuchten Mordes gegen einen jungen Mann aus Dortmund, der eigenen Aussagen zufolge Serienmörder werden wollte, ist rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom Februar sei verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag mit.
Der zur Tatzeit 18-Jährige hatte im März 2021 einen 23-Jährigen aus heiterem Himmel in einem Wald mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Das Opfer überlebte.
Verurteilter stach zwei Mal mit dem Messer zu
Damit bleibt es bei der vom Landgericht Dortmund ausgesprochenen Strafe: Der Täter war wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Dabei wurde auch eine frühere Verurteilung mit einbezogen. Wie der BGH nun mitteilte, habe die Überprüfung dieses Urteils keine durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Der junge Mann wollte demnach mehrere Menschen töten, um als Serienmörder zu gelten. Am 22. März 2021 legte er sich laut dem Gericht in einem Waldgebiet in Dortmund auf die Lauer. Dort traf er schließlich auf den ihm unbekannten 23-Jährigen, der mit seinem Fahrrad eine Pause machte, rauchte und auf sein Handy schaute. Überraschend stach er zweimal mit dem Messer zu. Der 23-Jährige konnte flüchten, sein Leben wurde durch eine Notoperation gerettet.
- Nachrichtenagentur dpa