Tödliche Polizeischüsse auf Mouhamed Dramé Prozess gegen Polizisten startet vor Weihnachten

Knapp eineinhalb Jahre ist es her, dass ein 16-jähriger Flüchtling bei einem Polizeieinsatz in Dortmund erschossen wurde. Nun gab das Gericht den Prozessstart gegen die Beamten bekannt.
Der Prozess gegen die fünf am Einsatz beteiligten Beamte in der Dortmunder Nordstadt, bei dem der 16-jährigen Flüchtling Mouhamed Dramé erschossen wurde, soll am 19. Dezember beginnen. Das teilte das Landgericht am Dienstag mit. t-online hatte bereits im Oktober über den anvisierten Eröffnungstermin kurz vor Weihnachten berichtet.
"Mit Eröffnungsbeschluss vom 21. November 2023 hat die 39. Große Strafkammer – Schwurgericht – des Landgerichts Dortmund die Anklage der Staatsanwaltschaft Dortmund vom 9. Februar 2023 gegen fünf Polizeibeamte zur Hauptverhandlung zugelassen", heißt es in der Mitteilung des Landgerichts. Folgetermine seien zunächst für den 10. und 17. Januar, 7., 21. und 28. Februar, 6., 13. und 20. März sowie 3. und 17. April 2024 bestimmt.
Der damals 16-jährige geflüchtete Jugendliche aus dem Senegal war im August 2022 von einem Polizisten mit mehreren Schüssen aus einer Maschinenpistole getötet worden. Zuvor hatte er in einem Innenhof einer Kirchengemeinde in der Dortmunder Nordstadt an einer Mauer gehockt und sich ein Messer vor den Bauch gehalten. Vermutlich hatte er Suizidgedanken.
Schwierige Terminfindung am Landgericht
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Februar 2023 Anklage gegen den Schützen wegen des Vorwurfs des Totschlags erhoben. Zwei weitere am Einsatz beteiligte Polizistinnen und ein Polizist müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten, der Dienstgruppenleiter ist wegen Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung angeklagt.
Im Oktober hatte das Landgericht auf Anfrage mitgeteilt, dass es keinen konkreten Eröffnungstermin gebe, da zunächst anstehende Haftsachen am Schwurgericht verhandelt werden müssten. Diese seien aufgrund möglicher Fälle, in denen Verdächtige in Untersuchungshaft sitzen, vorrangig.
- Mitteilung des Landgerichts Dortmund vom 5. Dezember 2023