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Dortmund: Messerangriff vor Lidl aus Rache – 16-Jährigem droht Jugendstrafe


Er tötete offenbar aus Rache
Messermord vor Lidl: 16-Jährigem droht schwere Jugendstrafe

Von t-online, tht

06.12.2023Lesedauer: 1 Min.
Einer der Täter flüchtet vom Tatort: Das Opfer schwebt in Lebensgefahr.Vergrößern des BildesEiner der Täter flüchtete im August vom Tatort: Das Opfer starb nach den Messerstichen. (Quelle: Polizei Dortmund)
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Ein 48-jähriger Mann soll die Geschwister eines Jugendlichen missbraucht haben. Der 16-Jährige lauerte ihm auf und erstach ihn offenbar aus Rache. Nun droht ihm eine schwere Strafe.

Gegen den 16-Jährigen, der im August einen 48-jährigen Mann mit einem Messer am Eingang eines Lidls in Dortmund getötet haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Der Prozess gegen den Jugendlichen, der aktuell in Untersuchungshaft sitzt, findet voraussichtlich im kommenden Jahr statt, wie die Staatsanwaltschaft t-online bestätigte. Zunächst hatte die Bild-Zeitung hierüber berichtet.

Der Jugendliche ist wegen heimtückischen Mordes angeklagt, ihm drohen bis zu zehn Jahren Jugendstrafe, wie Staatsanwältin Gülkiz Yazir mitteilte. Er soll zusammen mit einem 15-jährigen Bekannten dem Mann am 29. August vor dem Discounter in der Schützenstraße in der Nordstadt aufgelauert haben und dem Mann mit mehreren Messerstichen in den Hals gestochen haben.

Opfer erlag seinen schweren Verletzungen

Das Opfer erlag seinen schweren Verletzungen. Ein dritter Komplize soll Schmiere gestanden haben. Anschließend waren die Tatverdächtigen geflüchtet, wurden dabei von Überwachungskameras des Supermarkts jedoch gefilmt. Der 16-Jährige hatte sich wenig später der Polizei gestellt.

Als Motiv für den Messerangriff steht Rache im Raum. Denn der 48-Jährige soll offenbar den Bruder und Schwester des 16-jährigen Dortmunders missbraucht haben. Seit 2021 soll es eine Anklage wegen Kindesmissbrauchs gegen den 48-Jährigen gegeben, wie mehrere Medien berichten.

Der Prozess gegen den Teenager findet aufgrund es Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Jugendstrafe.

Verwendete Quellen
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