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Dortmund: Tourismusabgabe für Luxuszimmer in Ruhrgebietsstadt am höchsten


Bettensteuer in Deutschland
In dieser Stadt wird am meisten für ein Luxuszimmer fällig

Von t-online, jum

06.02.2024Lesedauer: 1 Min.
imago 76854115Vergrößern des BildesEin Luxuszimmer in einem Hotel (Symbolbild): Eine Stadt im Ruhrgebiet verlangt dafür einen ordentlichen Zuschlag in Form einer Bettensteuer. (Quelle: imago stock&people)
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Das Reiseportal "Holidaycheck" hat die Höhe der Tourismusabgabe in rund 390 deutschen Städten verglichen. In einer Ruhrgebietsstadt wird es demnach vor allem bei Luxusreisen teuer.

Bei einer bundesweiten Untersuchung über die Höhe von Tourismusabgaben hat das Reiseportal "Holidaycheck" rund 390 deutsche Städte ins Visier genommen. Ein Ergebnis überrascht dabei besonders: Luxusreisende in Dortmund müssen demnach nämlich besonders tief in die Tasche greifen.

So müsse in der Ruhrgebietsmetropole 7,5 Prozent des Gesamtpreises als Abgabe an die Stadt on top gezahlt werden, wenn in einem Luxuszimmer genächtigt wird. Einzig in Flensburg wird eine ebenso hohe Abgabe fällig.

Die bayerische Landeshauptstadt München plane zwar eine ähnliche Abgabe, diese solle aber nur fünf Prozent des Zimmerpreises betragen und damit noch unter der Abgabe in Dortmund liegen.

Untersuchung bezieht sich nur auf Übernachtungen

Für den Vergleich von "Holidaycheck" wurde die Höhe der Kurtaxe (auch Tourismusabgabe, Bettensteuer, Infrastruktur-Förderabgabe, Übernachtungssteuer oder Beherbergungssteuer genannt) in den jeweiligen Orten ermittelt und miteinander verglichen. Dabei könne die Zusatzzahlung anteilig am Übernachtungspreis berechnet oder als fixe Summe von Touristen eingefordert werden.

Der Vergleich berücksichtigt die Höhe der Zusatzzahlung während der Hochsaison, heißt es in einer Erklärung des Urlaubsportals. "In einigen Kurorten kann eine Kurtaxe oder ein Gastbeitrag auch für Tagesgäste anfallen, die nicht im Ort übernachten", heißt es weiter. Für den Vergleich wurden nur Abgaben berücksichtigt, die im Zusammenhang mit einer Übernachtung entrichtet werden müssen.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung von Holidaycheck vom 6. Februar 2024 (per E-Mail)
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