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Dramé-Prozess in Dortmund: Einsatzleiter rechtfertigt Vorgehen


Kein Bedauern im Gerichtsaal
Polizist rechtfertigt tödliche Schüsse auf Flüchtling

Von t-online
Aktualisiert am 17.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Dortmund - Prozessauftakt gegen fünf Polizisten wegen des Todes von Mouhamed DraméVergrößern des BildesEin angeklagter Beamter mit seinem Verteidiger im Gerichtssaal: Fünf Polizisten müssen sich wegen des Todes von Mouhamed Dramé verantworten. (Quelle: Lars Heidrich/imago)
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Im Prozess um den tödlichen Polizeieinsatz auf einen Flüchtling in Dortmund hat sich der Einsatzleiter erstmals geäußert und das Vorgehen der Beamten gerechtfertigt. Bedauern zeigte er nicht.

Im Prozess um die tödlichen Polizeischüsse auf einen 16-jährigen Flüchtling haben sich der Einsatzleiter Thorsten H. und ein weiterer angeklagter Polizist am Mittwoch erstmals zur Anklage der Staatsanwaltschaft geäußert. Sie haben das Vorgehen der Polizisten gerechtfertigt.

Weil er fürchtete, der 16-jährige Mouhamed Dramé aus dem Senegal würde sich selbst verletzen, habe er den Einsatz von Pfefferspray angeordnet, sagte der wegen des Einsatzes angeklagte Dienstgruppenleiter am Mittwoch vor dem Landgericht Dortmund. Taser und Maschinenpistolen seien gemäß der Einsatzbesprechung zur Sicherung eingesetzt worden, so der 55-Jährige. Bedauern über das Geschehen brachte der Einsatzverantwortliche in seiner Aussage nicht zum Ausdruck.

Die Staatsanwaltschaft hält den Einsatz für unverhältnismäßig

Seit Ende Dezember 2023 läuft vor dem Landgericht Dortmund der Prozess gegen fünf Polizistinnen und Polizisten wegen ihres Vorgehens bei einem Einsatz im August 2022: Dramé war von der Polizei im Hof einer Jugendhilfeeinrichtung mit einer Maschinenpistole erschossen worden, kurz nachdem er von den Einsatzkräften mit Pfefferspray und Tasern angegangen worden war. Die Staatsanwaltschaft hält den Einsatz für unverhältnismäßig und wirft dem Schützen Totschlag, den übrigen gefährliche Körperverletzung sowie dem Einsatzleiter Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung vor.

Mitarbeiter des Wohnheims hatten die Polizei gerufen, weil der Jugendliche aus dem Senegal sich ein Küchenmesser gegen den Bauch hielt, vermutlich in der Absicht, sich selbst zu töten. Auf Ansprache der Polizisten zeigte der Jugendliche keine Reaktion. Er habe angeordnet, ihn zu entwaffnen, weil er fürchtete, der Jugendliche würde sich das Messer bei kleinster Bewegung in den Bauch rammen, begründete der 55-jährige Einsatzleiter.

Polizist habe eigenmächtig entschieden, den Taser zu benutzen

Im Anschluss daran habe sich der Jugendliche aufgerichtet und sich mit dem Messer nach vorne zügig auf die Polizisten zubewegt. Dann setzten die Beamten Taser ein, ein weiterer feuerte mehrfach mit der Maschinenpistole.

Der 34-jährige Polizist, der wegen des Tasereinsatzes angeklagt ist, äußerte ebenso keine Bedenken zum polizeilichen Vorgehen: Er selbst habe eigenmächtig beschlossen, den ihm zuvor zugewiesenen Taser zu benutzen, als der 16-Jährige aufsprang: "Für mich war schon Gefahr für Leib und Leben gegeben. Ich wusste nicht, was er mit dem Messer vorhat", so der 34-Jährige.

Für den 22. Mai ist die Aussage des angeklagten Schützen vorgesehen.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung des Landgerichts Dortmund vom 10. April 2024
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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