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Kommunalwahlen in Dortmund – alles, was Sie wissen müssen


Bis zu fünf Stimmen möglich
Kommunalwahlen in Dortmund – alles, was Sie wissen müssen

Von t-online
14.08.2020Lesedauer: 2 Min.
Ein mit Kugelschreiber gesetztes Kreuz (Symbolbild): Wahlberechtigte müssen in diesem Jahr einen eigenen Kugelschreiber mitbringen.Vergrößern des BildesEin mit Kugelschreiber gesetztes Kreuz (Symbolbild): Wahlberechtigte müssen in diesem Jahr einen eigenen Kugelschreiber mitbringen. (Quelle: Action Pictures/imago-images-bilder)
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In wenigen Tagen werden die Briefwahlunterlagen für die Dortmunder Kommunalwahlen verschickt. Bis zu fünf Stimmen können Wahlberechtigte dann abgeben. Doch wofür eigentlich?

Am 13. September stehen die Kommunalwahlen in NRW und damit auch in Dortmund an. Gewählt wird das Amt des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin, der Rat der Stadt Dortmund, die Bezirksvertretung der Stadt sowie die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr. Wer berechtigt ist, darf auch eine Stimme für den Integrationsrat abgeben. Ab Samstag werden bereits alle Wahlbenachrichtigungen verschickt. Doch an wen eigentlich?

Wahlberechtigt sind Dortmunder, die die deutsche oder eine andere europäische Staatsangehörigkeit haben, mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens 16 Tagen vor den Wahlen den Hauptwohnsitz in Dortmund haben. Für die Wahl des Integrationsrates gelten andere Kriterien. Und zwar ist berechtigt, wer nicht die deutsche sondern eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder aber die deutsche Staatsangehörigkeit durch Zuwanderung oder als Kind ausländischer Eltern bekommen hat. Darüber hinaus müssen sich Wähler mindestens ein Jahr rechtmäßig im Bundesgebiet sein, heißt es.

Wie die Stadt mitteilt, sind für die Kommunalwahlen in Dortmund 452.749 Personen wahlberechtigt. Dazu kommen 140.509 Personen, die den Integrationsrat wählen dürfen.

Den Wahlbenachrichtigungen sind Briefwahlanträge beigelegt worden. Der unterschriebene Antrag muss entweder zurückgeschickt werden, oder die Briefwahl wird online beantragt. Noch bis zum 11. September können Dortmunder die Wahl auf postalischem Weg beantragen. In wenigen Tagen werden bereits die ersten Unterlagen nach Antragstellung verschickt.

Ungewöhnliche Neuerungen wegen Corona-Krise

Ab dem 18. August ist auch das Briefwahlbüro im Rathaus geöffnet. Dort kann auch vor Ort eine Stimme abgegeben werden. Wer noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, braucht nur einen Personalausweis. Das Wählen ist montags bis mittwochs von 8 Uhr bis 16 Uhr, freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr möglich. "Für die Stimmabgabe sollte nach Möglichkeit ein eigener Schreibstift (Kugelschreiber, Filzstift, Farbstift o.ä.) mitgebracht werden. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist bei Betreten des Rathauses Pflicht", teilt die Stadt mit.

Insgesamt gibt es in Dortmund 386 Stimmbezirke. Der jeweilige Wahlraum ist auf den Wahlbenachrichtigungen mitgeteilt. "Wegen der Neueinteilung der Wahlbezirke, zuletzt aber insbesondere wegen der Corona-Pandemie mussten viele Wahlräume ausgetauscht werden. Der Name und die Adresse des Wahlraums auf der Wahlbenachrichtigung sollte daher unbedingt beachtet werden."

Sollte bei der Oberbürgermeisterwahl kein Kandidatin oder keine Kandidatin mehr als 50 Prozent der Stimmen bekommen, dann wird es eine Stichwahl geben: Am 27. September treten dann die zwei meistgestimmten Kandidaten gegeneinander an.

Verwendete Quellen
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