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89-Jähriger wollte demenzkranke Ehefrau töten: Haftstrafe


89-Jähriger wollte demenzkranke Ehefrau töten: Haftstrafe

Von dpa
09.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Eine Figur der blinden JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Sie waren lange verheiratet und hatten alle Höhen und Tiefen gemeinsam gemeistert. Doch als seine Frau schwer an Demenz erkrankte, war ein 89-jähriger Rentner aus Duisburg zunehmend mit der häuslichen Situation überfordert. Im Dezember 2020 wartete er schließlich, bis seine 84 Jahre alte Frau schlief. Dann versuchte er, ihr mit einem Messer die Kehle durchzuschneiden. Am Mittwoch hat das Duisburger Schwurgericht den Deutschen wegen versuchten Totschlags zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

Obwohl die Richter dem Mann zugestanden, sich zur Tatzeit in einer psychischen Ausnahmesituation befunden zu haben, sagten sie auch: "Wir alle haben den Anspruch, ernst genommen und respektiert zu werden. Dazu gehört dann aber auch, dass man seine Mitmenschen ernst nimmt und respektiert - und sie eben nicht zum Gegenstand seiner eigenen Entscheidung macht."

Der 89-Jährige hatte seiner Frau mit einem Küchenmesser mehrere tiefe Schnitte am Hals zugefügt. Dann hatten ihn aber die Kräfte verlassen, hieß es im Prozess. Das Opfer habe sich außerdem gewehrt. Stunden nach der Tat hatte der Angeklagte schließlich den Notruf gewählt und dabei mehrmals erklärt: "Ich wollte meine Frau töten, aber es hat nicht geklappt." Nach der Tat habe er eigentlich vorgehabt, sich selbst zu töten. "Aber jetzt weiß ich nicht mehr weiter, also kommen Sie bitte", sagte der Rentner am Telefon.

An eine vom Verteidiger beantragte Haftstrafe, die noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden könnte, war aus Sicht der Richter nicht zu denken. Aus einem Brief, den der Senior in der Untersuchungshaft verfasst hat, gehe hervor, dass er die Tat keinesfalls bereue. Außerdem gebe es keine Anzeichen dafür, dass seine Ehefrau ebenfalls den Wunsch hatte, aus dem Leben zu scheiden.

Mit der Urteilsverkündung wurde der Angeklagte jedoch vorerst aus der Untersuchungshaft entlassen. Er hat jetzt die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Revision einzulegen. Dann würde sich der Bundesgerichtshof noch einmal mit den Prozessakten befassen und das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen. Erst nach der Rechtskraft der Entscheidung muss der Angeklagte mit einer Aufforderung zum Antritt der Haftstrafe rechnen.

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