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Ballstädt-Verfahren: Landgericht Erfurt soll Formfehler gemacht haben


Landgericht Erfurt in Kritik
Ballstädt-Verfahren wird wohl erst 2021 weitergehen

Von dpa
Aktualisiert am 14.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Das Landgericht Erfurt: Wegen Formfehlern ist das Urteil des Gerichts im Ballstädt-Verfahren nun aufgehoben worden.Vergrößern des BildesDas Landgericht Erfurt: Wegen Formfehlern ist das Urteil des Gerichts im Ballstädt-Verfahren nun aufgehoben worden. (Quelle: Hessland/imago-images-bilder)
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Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil des Landgerichts Erfurt aus dem Jahr 2017 wegen Formfehlern aufgehoben. Die Opferberatung kritisiert die Länge des Verfahrens.

Mit einem Neustart des sogenannten Ballstädt-Verfahrens ist erst im kommenden Jahr zu rechnen. "Das wird dieses Jahr nichts mehr", sagte ein Sprecher des Landgerichts Erfurt am Dienstag. Ein genauer Termin sei aber noch nicht festgelegt. Zuvor hatte MDR Thüringen berichtet.

Der Prozess um einen Überfall auf eine Kirmesgesellschaft in Ballstädt im Landkreis Gotha im Februar 2014 muss neu aufgerollt werden. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil des Landgerichts Erfurt wegen Formfehlern auf. Nach Ansicht des BGH hat das Landgericht zwar zutreffend ermittelt, was sich damals abspielte. Allerdings sei das Urteil nicht an allen Stellen rechtssicher begründet worden.

Im Prozess rechneten Polizei und Staatsanwaltschaft sowie die Vertreter der Nebenklage die damals Angeklagten der rechtsextremen Szene zu. Selbst vor Gericht hatten die meisten der Angeklagten aus ihren politischen Überzeugungen keinen Hehl gemacht und trugen zum Beispiel szenetypische Kleidung.

Die Opferberatung Ezra für Opfer von rechtsextremer Gewalt kritisierten das Gericht für die lange Dauer der juristischen Auseinandersetzung. Die Betroffenen müssten weiter in Angst leben, sagte Ezra-Berater Robert Friedrich. "Das Landgericht Erfurt, das offensichtlich massive Fehler zu verantworten hat, hat eine Verpflichtung den Betroffenen gegenüber. Dieser Verantwortung kommt es nicht nach, wenn es die selbstverschuldete Neuverhandlung in das nächste Jahr verzögert." Es sei ein "Versagen des Rechtsstaats", dass sechseinhalb Jahre nach dem Angriff die Verantwortlichen noch nicht zur Rechenschaft gezogen worden seien.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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