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Gericht: Verfassungsschutz-Kontrolle zunächst nicht ohne AfD


Erfurt
Gericht: Verfassungsschutz-Kontrolle zunächst nicht ohne AfD

Von dpa
14.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Thüringer LandtagVergrößern des BildesDas Rednerpult des Thüringer Landtags. (Quelle: Michael Reichel/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Das Gremium zur parlamentarischen Kontrolle des Thüringer Verfassungsschutzes darf sich laut einer Gerichtsentscheidung zunächst nicht ohne zwei fehlende AfD-Mitglieder konstituieren. Eine entsprechende Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes wurde dem Landtag am Mittwoch zugestellt, wie die Landtagsverwaltung mitteilte.

In dem Beschluss untersagt das Gericht dem Landtag, die Neugründung der parlamentarischen Kontrollkommission, bevor er nicht etwa durch ein Verständigungsverfahren, sichergestellt hat, "dass Wahlvorschläge der Antragstellerin nicht aus sachwidrigen Gründen abgelehnt werden", heißt es in dem Beschluss. "Wir haben den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs zu respektieren", erklärte Landtagspräsidentin Birgit Keller.

Zu der Entscheidung gibt es bislang keine Begründung, diese soll noch folgen, wie eine Sprecherin des Verfassungsgerichtshofes der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Die sogenannte Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) besteht aus fünf Mitgliedern. Weil aber noch nicht alle Mitglieder gewählt wurden, konnte sich die Kommission bisher nicht konstituieren. Seit der Landtagswahl 2019, bei der die AfD zweitstärkste Kraft und stärkste Oppositionskraft im Parlament wurde, stehen der AfD-Fraktion zwei Plätze in der PKK zu. Allerdings scheiterte die Fraktion im Landtag bislang stets mit ihren Kandidaten und erreichte in keinem Fall eine Mehrheit.

Seitdem arbeitet die Kommission in der Zusammensetzung der vergangenen Wahlperiode. In ihr arbeitet zum Beispiel noch der frühere Linke-Abgeordnete Dieter Hausold, der inzwischen nicht mehr Mitglied des Landtages ist. Der ehemalige CDU-Abgeordnete Wolfgang Fiedler hat inzwischen seine Arbeit in der Kommission beendet. Dirk Adams dagegen wechselte als Justizminister in die Landesregierung und fiel dadurch aus dem Gremium raus. Damit sind derzeit nur noch drei Mitglieder in der Kommission alten Zuschnitts.

Landtagspräsidentin Birgit Keller hatte daher ins Spiel gebracht, dass die Kommission auch ohne AfD-Beteiligung neu gegründet wird. Dagegen ging die AfD-Fraktion vor dem Thüringer Verfassungsgericht nun erfolgreich vor.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Thüringer AfD-Fraktion, Torben Braga nannte die Entscheidung des Verfassungsgerichts einen "bedeutenden Erfolg". Das Gericht habe dem Vorhaben, die PKK auch ohne die AfD-Mitglieder zusammentreten zu lassen, "einen Riegel vorgeschoben", wie Braga in einer Mitteilung schrieb. Landtagspräsidentin Keller sowie alle Abgeordneten des Landtages seien nun aufgerufen, "endlich für eine rechtmäßig besetzte Parlamentarische Kontrollkommission zu sorgen".

Die Thüringer AfD mit ihrem Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke steht selbst im Fokus des Verfassungsschutzes. Der Bundesverfassungsschutz bezeichnete Höcke in diesem Jahr als rechtsextremistische Führungsperson. Der von ihm mitbegründete und inzwischen formal aufgelöste "Flügel" wird vom Bundesverfassungsschutz beobachtet. Der gesamte Thüringer AfD-Landesverband wird vom Landesverfassungsschutz als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus geführt.

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